Nach welcher Zeit verfällt eine Disziplinstrafe in der jva?
Ist ja Bundesgesetz
Weist das jemand ?
Lg Diva
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Nach welcher Zeit verfällt eine Disziplinstrafe in der jva?
Ist ja Bundesgesetz
Weist das jemand ?
Lg Diva
Hallo Diva,
ohne Gewähr. Ich würde sagen sechs Monate nach Rechtskraft. Ich habe jetzt im Bundesstrafvollzugsgesetz dazu nichts gefunden. § 104 Abs. 1 ordnet aber an, dass Disziplinarmaßnahmen möglichst sofort vollzogen werden soll. In Abs. 2 ist geregelt, dass diese ganz oder teilweise bis zu sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt werden können. Das ist also der Zeitpunkt bei dem der Gesetzgeber davon ausgeht, dass diese spätestens zu vollziehen ist. Wenn also vergessen wurde eine Disziplinarmaßnahme zu vollstrecken, sollte dies nach sechs Monaten nicht mehr möglich sein. Ganz sicher bin ich mir da auch nicht. LG Lasker
Hallo,
Wie kommst du darauf, dass noch das alte (bundeseinheitliche) Strafvollzugsgesetz hier gültig ist? Das ist nur noch in den Bereichen gültig wo die Länder keine Gesetzgebungskompetenz haben (z.b. Ablauf einer Gerichtlichen Entscheidung).
Im Hessischen Strafvollzugsgesetz steht beispielsweise drin, dass Disziplinarstrafen sofort zu vollstrecken sind. Es kann aber auch bis zu 6 Monate zur Bewährung ausgesetzt werden. Danach ist es quasi verjährt.
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