Hallöchen zusammen,
Ich mal wieder.
Mein Partner möchte einen Reststrafenantrag stellen und nach der 2/3 Ablehnung diesen Weg noch probieren.
Wir haben zwar nur noch ein halbes Jahr vor uns, aber durch die Corona Pandemie wissen wir nicht was noch auf uns zu kommt und dieses komplett von einander getrennt sein zerrt sehr an unseren Nerven.
Vor allem, weil er vor Corona regelmäßig Urlaub hatte und während Corona jetzt auch 3 Monate daheim war und wie es aussieht soll ja die nächste Welle kommen.
So viel dazu.
Jetzt stellt sich nur die Frage, wie kann er an den Ablehnungsgründen arbeiten, wenn sich alles davon auf seine Strafen bezieht und er bereits alles Mögliche getan hat?
Trotz allem wurde ihm bei der Ablehnung keine positive Legalprognose/Sozialprognose gegeben.
Er hat an allen Maßnahmen bzgl. Seiner Straftat (fahren ohne Fahrerlaubnis - teils unter alkoholeinfluss- mehrfache Verurteilung auch während laufender Bewährungen) teilgenommen und bestanden.
Bei den anonymen Alkoholikern hat er auch teilgenommen.
Außerdem wurde unser Sohn während Haftzeit geboren und ich habe auch noch zwei Kinder aus einer früheren Beziehung.
Eine Arbeitsstelle hat er auch. - Dort wird er jetzt als Freigänger wieder anfangen- sobald er wieder bzgl. Corona raus darf.
Er wurde jetzt in den OV verlegt und hat seit längerem schon Lockerungen (auch im GV) die auch alle beanstandungsfrei verliefen.
Also was kann er nun noch tun?
Ohne Corona würden wir diese 6 Monate durchstehen, aber diese momentane Situation lässt uns zerbrechen.
Vllt hat jemand von euch noch einen Tipp.
Außerdem würde ich gerne wissen, ob bei dem Reststrafenantrag dann auch nochmal eine Anhörung stattfinden wird?
Und wenn die Kammer zustimmen sollte, wird er dann trotzdem diese 7 Tage warten müssen bis es rechtskräftig ist?
(JVA's und Staatsanwaltschaft sind beide mit vorzeitiger Entlassung einverstanden)
Vielen Dank euch allen.
LG
Anjuta