Hallo zusammen,
Ich war bereits während der ersten Inhaftierung meines Mannes hier und habe viel Zuspruch erhalten. Daher wende ich mich jetzt wieder an euch.
Kurze Vorgeschichte. Mein war letztes Jahr von Mai bis Nov im OV in Castrop. Während dieser Zeit wollte die StA die alte Bewährung widerrufen, wo aber bis auf den Antrag das dies geschehen soll, nichts mehr kam und mein Mann mit der Weihnachtsamnestie entlassen wurde. Jetzt vor 1 Woche kam die Ladung zum Strafantriff wg Bewährungswiderruf für 2 Jahre. Dabei war die Strafe vom Bewährungswiderruf 1 Jahr 10 Monate. Es gab keine Möglichkeit Stellung hierzu zunehmen noch sonst was. Alles gut, diese Bewährung lief noch und es wurde ja schon während der Haft angestrebt. Was natürlich blöd und Ärgerlich ist, dass es a. Von Juli 19 bis jetzt gedauert hat und b. Wir und der Anwalt bisher nicht wissen warum statt 1 Jahr 10 Monate auf der Ladung 2 Jahre stehen.
Diese jetzige Strafe war vor der für die er bereits letztes Jahr saß. Jetzt hoffen wir das es wirklich nur 1 Jahr 10 monate sind und die Prüfung bzgl FB zügig geht, da er seinen Job behalten darf und die Firma bereits mit anderen Häftlingen aus Castrop arbeitet. Arbeitsvertrag und Bestätigung liegt der Jva auch schon vorab vor.
Oh man, dachte echt das Thema wäre durch
Ach noch eine Frage.. muss man wenn man in castrop jetzt auf die zugangstation kommt dort 14 Tage bleiben wg Corona? Letztes Jahr hat es nur 2 Tage gedauert.. weiß jemand wie es aktuell wg Corona gehandhabt wird? Danke euch