Hallo in die Runde!
Weiß jemand, ob es eine gesetzliche Grundlage für intensive Haftraumkontrollen gibt? Also solche Kontrollen, wo anschließend wirklich nichts mehr an seinem Platz steht, alles geöffnet, durchwühlt und angefasst wurde.
Dürfen die das auch dann, wenn es gar keinen Grund dafür gibt und schon gar kein dringender Verdacht vorliegt?
Im StVGG habe ich dazu nichts gefunden.
Gibt es vielleicht ein Urteil des OLG, auf das man sich bei Beschwerde berufen könnte?
Bin für jeden Hinweis dankbar!