Hallo zusammen,
mal ne Frage in die Runde, mein Mann ist ja zur Zeit schon in der JVA. Nun ist ja immer noch ein anderes schwebendes Verfahren. Da ist die Tat über 5 Jahre her und das ist vor der Sache passiert für die er jetzt einsitzt. Bis auf diese beiden Sachen, nie Straffällig geworden und er strebt ja natürlich den offenen Vollzug an. Kann das sein, das er keine Lockungen bekommen wird, bevor die Sache verhandelt wird, oder gilt solange immer die Unschuldsvermutung ? Lt. Aussage des Anwalts der mit dem StA gesprochen hat, war es so das er warten wollte, bis die Sache rechtskräftig geworden ist, das ist ja nun so und da war die Vermutung das er dann an die Anlage geht - aber nun auf einmal wurde ein weitläufiger Bekannter wieder zu Polizei in der Angelegenheit geladen, aber nur um einige Dinge von der Einlassung (meines Mannes) zu bestätigen. Komisch, d.h. doch ist es immer noch nicht aus ermittelt ist. Alles kompliziert.... Hoffe es ist halbwegs verständlich !
Schönes Sonntag