Lockerungen trotz weiterem Verfahren ?

  • Hallo zusammen,

    mal ne Frage in die Runde, mein Mann ist ja zur Zeit schon in der JVA. Nun ist ja immer noch ein anderes schwebendes Verfahren. Da ist die Tat über 5 Jahre her und das ist vor der Sache passiert für die er jetzt einsitzt. Bis auf diese beiden Sachen, nie Straffällig geworden und er strebt ja natürlich den offenen Vollzug an. Kann das sein, das er keine Lockungen bekommen wird, bevor die Sache verhandelt wird, oder gilt solange immer die Unschuldsvermutung ? Lt. Aussage des Anwalts der mit dem StA gesprochen hat, war es so das er warten wollte, bis die Sache rechtskräftig geworden ist, das ist ja nun so und da war die Vermutung das er dann an die Anlage geht - aber nun auf einmal wurde ein weitläufiger Bekannter wieder zu Polizei in der Angelegenheit geladen, aber nur um einige Dinge von der Einlassung (meines Mannes) zu bestätigen. Komisch, d.h. doch ist es immer noch nicht aus ermittelt ist. Alles kompliziert.... Hoffe es ist halbwegs verständlich !

    Schönes Sonntag

  • Naja, verstanden habe ich das schon, nur sind wir keine Juristen und kennen nicht den ganzen Sachverhalt.

    Mal eins vorweg, so lange ermittelt wird, kann die Staatsanwaltschaft keine Anklageschrift erstellen und Lockerungen oder einen offenen Vollzug dürfte nichts im Wege stehen.

    Aber

    Befindet Dein Mann sich im offenen Vollzug und die STA erhebt die Anklage, ist die Wahrscheinlichkeit einer Rückverlegung in den geschlossen Vollzug sehr hoch.

    Was mich etwas durcheinander bringt ist die Straftat in der ermittelt wird. Wenn das die selbe Straftat ist, weswegen Dein Mann verurteilt ist, dürfte wegen Strafklageverbrauch keine neue Anklage gestellt werden.

    Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

    Siehe hier Doppelbestrafung

    Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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