Hallo ihr.
Ich habe eine Frage zur Weihnachtsamnestie in NRW.
Das Entlassdatum meines Freundes ist der 03.01.21. Er hat vier Monate zu verbüßen.
Er würde laut Datum also in die Weihnachtsamnestie fallen.
Das ursprüngliche Urteil wurde jedoch in München gefällt.
Im Gefängnis ist er aber, weil das Landgericht Köln seine Bewährung widerrufen hat.
Die JVA sagt, da er nach bayrischem Recht verurteilt wurde, gelte für ihn „wahrscheinlich“ die Weihnachtsamnestie nicht.
Unser Anwalt sagt, die Weihnachtsamnestie gilt, weil er in NRW im Gefängnis sitzt.
Ich bekomme von unserem Anwalt aber auch keine vernünftige Antwort, ob mein Freund nun noch irgendetwas tun kann oder muss.
Habt ihr Erfahrungen darin?
Wir würden einfach gerne wissen, was Sache ist. Dann kann man sich damit ja abfinden.
Lieben Dank