Guten Tag, ich habe eine Frage und muss sagen, dass ich irgendwie total überfordert bin und absolut nicht weiß, wie es funktionieren soll.
Mein Sohn ist in der JVA Cottbus und hat noch einige Zeit abzusitzen.
Nun ist aber bekannt, dass er , wenn er eine Lehre bzw Umschulung vorweisen kann, nach 2/3 seiner Haftstrafe, die JVA entlassen kann.
Wie soll das funktionieren, wie kann ich ihm helfen, eine Lehre bzw Umschulung zu bekommen, wenn er in Haft ist ? Kann ich mich darum kümmern oder wie soll das funktionieren ..... 🤷🏼♀️
Die Dame vom Arbeitsamt sagte, er müsse vor Ort sein um die Bedürftigkeit prüfen zu können und er müsste auch erstmal angemeldet sein.
Angeblich können sich Angehörige darum kümmern, so die Aussage meines Sohnes.
Ich wäre sehr, sehr dankbar, wenn mir da jemand eine Auskunft geben könnte.
Ich danke schon mal im Voraus.
Es grüßt Kerstin 🙋🏼♀️