Hallo in die Runde,
wie es so oft kommt, sind manche Dinge eben nicht kalkulierbar.
Unser Spezi hat in seinem ersten Vollzugsplan den Fortschreibungstermin für die nächste Vollzugsplankonferenz vom 4.12.20 zu stehen.
Sein verantwortlicher Sozialarbeiter hatte vor einigen Wochen in einem Gespräch geäußert, das ein Monat vor dem Termin ein Vorgespräch stattfinden soll?
Nun fragte unser Sohn, wann denn das Vorgespräch für den Term am 4.12.20 sein soll.
Die Antwort hat ihn dann ziemlich geerdet, denn der Sozialarbeiter sagte, "nur weil der Termin da steht, bedeutet das nichtt, das er auch dann stattfindet".
Das erzeugt natürlich Verärgerung. Habe schon unseren Anwalt kontaktiert, aber noch keine Antwort.
Jetzt zur eigentlichen Frage: Kann dieser Termin auch ohne Vorgespräch durchgeführt werden, oder einfach so verschoben oder was auch immer, abgesagt werden?
Gruß
Bikerboy