Hallo Leute
Eine Freundin von mir hat mich heute total verunsichert
Mein Mann wurde ja erst zu 5 Monaten auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. (das erste Urteil)
Bewährungsauflagen waren eben 0,00 Alkohol und 300 Sozialstunden ohne erledigungsdatum.
Er hat 3 Monate später wegen Vollarbeitsplatz antrag auf umwandlung der Sozialstunden in Geldstrafe gestellt. Darauf haben wir nie eine Antwort erhalten.
Jetzt wurde die Bewährung aufgehoben, da ein Alkoholtest Positiv ausgefallen ist.
Und er ist jetzt laut Ladung 5 Monate in Haft.
Jetzt meint meine Freundin, das die 300 Sozialstunden ebenfalls umgerechnet werden und er deswegen länger drin bleiben muß. Kann ich mir zwar nicht vorstellen, den entweder oder, aber ich wollte nochmal nachfragen, wie das so ist.
LG Nikita