Hallo zusammen,
Kurze Zusammenfassung erst. Mein war letztes Jahr 6 Monate im offenen Vollzug. Während der Zeit wollte die StA eine Bewährung widerrufen. Dann ist er zur Weihnachtsamnestie entlassen worden. Niemand hat mehr was bzgl dem Widerruf gehört. 9 Monate später die Ladung zum Haftantritt wg dem Widerruf. Als wir die Ladung erhalten haben hat mein Mann, ein Schreiben an die StA geschickt mit der Bitte, den Antritt doch in Bewährung umzuwandeln, weil raus gelernt, er jetzt für die eigentlich 1. Strafe rein soll, Arbeit etc. Trotzdem ohne Antwort, hatten ja nur 14 Tage Zeit, sich selbstgestellt und rein. Jetzt musste er zum Beamten, da ein Gnadengesuch gestellt wurde. Wir wussten gar nicht wer das gemacht haben sollen, haben doch nicht mehr an das Schreiben vor Antritt gedacht vor 3 Monaten.
Ich weiß die Chancen sind gleich null, ist es besser zurück zuziehen? Da die Jva ja eine Stellung Schreiben muss. Diese wäre laut Aussage des Beamten zwar positiv, soweit man das nach 3 Monaten beurteilen kann, aber kann es sich irgendwie negativ auswerten wenn man den Weg jetzt geht?
Danke Euch im Voraus.