Sohn sitzt in U-Haft was nun?

  • Guten Tag, mein Sohn sitzt in U-haft ihm wird der Handel mit Betäubungsmittel unterstellt. Das einzige was ich bis jetzt weiss ist das er am 02.12 auf den 03.12 Verhaftet wurde . Die 3 wurden von der Polizei gestellt und es wurde 1 kilo Marhihohanna und 300 gramm speed gefunden.

    Durch einen Beschluss habe ich gesehen das ihm auch unterstellt wird 2 bis 4 Kilo Drogen von Frankreich nach Deutschland zu holen. Auch das sich der Tatverdacht aus den Polizeilichen Ermittlungen, inbesondere den Angaben einer Vertrauensperson des Polizeipräsidium Westpfalz.

    Der Beschluss ist von 16.10.2020 verhaftet wurde er am 02.12 auf dem 03.12 und am 03.12 der Haftrichterin vorgeführt seitdem sitz er in U-Haft. Mein Sohn ist 23 Jahre ich bekomme nirgendswo Informationen her.

    Die andere Beide beteiligen wurden Frei gelassen in der gleichen Nacht.

    Dazu muss ich sagen mein Sohn war schon wegem anderen Sachen vorbestraft und hatte gerade im Juli 2020 eine Strafe von 2 Jahren und 3 Jahre bewährungstrafe bekomme.

    Was kann ich als Mutter jetzt tun und was lasse ich besser.

    Wie bringe ich etwas in Erfahrung und wie kann ich mit meinem Kind so schnell wie möglich reden.

    Mit welcher Strafe muss man Rechnen?

    Die U-haft wurde aufgrund Fluchtgefahr angeordnet Mein Sohn hat einen festen Wohnsitz und befindet sich im letzten Ausbildungs Jahr.

    Bitte helfen Sie mir.

    Danke für Ihre Antwort.

    Die 1 kilo Marhihohanna gehörten ihm nicht natürlich streitet der 3 mitfahrer dieses ab das es seins war und belastet meinen Sohn.

    Einmal editiert, zuletzt von maximus (11. Dezember 2020 um 18:35) aus folgendem Grund: Absätze eingefügt

  • Wie bringe ich etwas in Erfahrung und wie kann ich mit meinem Kind so schnell wie möglich reden.

    Besuchsschein bei der zuständigen STA beantragen und dann einen Besuchstermin in der JVA ausmachen.

    Ansonsten Briefe schreiben , aber daran denken dass im Brief nichts über die Tat oder den Tatvorwurf stehen darf. Sie gehen ja zur Kontrolle über das zuständige Gericht/STA.

    Im Moment kannst Du leider nicht viel tun für ihn, Informationen von der JVA wirst Du aus Datenschutzgründen kaum bekommen.

    Ich denke mal ihm wurde ein Pflichtverteidiger zugeordnet, evtl. erfährst Du beim zuständigen Gericht wenigstens seinen Namen und könntest Dich mit diesem in Verbindung setzen. Dabei muss man aber bedenken , dass dein Sohn den Dir gegebüber von der Schweigepflicht entbindet. Denn sonst darf dieser Dir auch keine Auskünfte erteilen.

    Meine Vergangenheit ist Geschichte...meine Zukunft mein Geheimnis und jeder Augenblick ein Geschenk

  • Dieses Thema enthält 32 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!