So, also mein Mann hatte heute seine Berufungsverhandlung und hat das allerdings auf anraten des Rechtsanwalts zurückgezogen. Mit der Begründung, das nach erfolgter Berufungsverhandlung Kein Strafzusammenzug mehr möglich sei und keine milderung des Strafmasses mehr möglich.
Jetzt schaut es so aus, das er jetzt quasi zwei Strafen hat. Eine mit 5 Monaten und eine mit 9 Monaten. Also insgesamt 14 Monate. Beide male wegen Fahren ohne Führerschein
Der RA und auch der Bewährungshelfer sagen, das es jetzt einen Strafzusammenzug (oder wie das heist) gibt und die Gesamtfreiheitsstrafe im normalfall geringer ausfällt. Wie ist da eure Erfahrung um wieviel geringer? Der Bewährungshelfer meint, so zwischen 10 und 12 Monaten Gesamt! Kommt das in etwa hin?
LG
Nikita