Mal vielleicht ein doofe Frage, aber mich würde interessieren, wann bzw. bei welchen Voraussetzungen ein Inhaftierter nach verbüßen von 2/3 Führungsaufsicht bekommt und nicht "nur" Bewährung
Danke
LG Nikita
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Mal vielleicht ein doofe Frage, aber mich würde interessieren, wann bzw. bei welchen Voraussetzungen ein Inhaftierter nach verbüßen von 2/3 Führungsaufsicht bekommt und nicht "nur" Bewährung
Danke
LG Nikita
Führungsaufsicht gibt es nur bei Endstrafe. Bei 2/3 Entlassungen gibt es Bewährungszeit und Auflagen unterschiedlichster Art.
aha, okay, Dankeschön chris, wieder einen tick schlauer
liebe grüsse nikita
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