2/3 vs Reststrafe Unterschied?

  • Hallo Leute

    Wie in der überschrift schon geschrieben, versteh ich das nicht! Kann mir bitte mal jemand der Unterschied zwischen 2/3 und Reststrafe erklären.

    Ich Bayern ist es ja z.B. so, das der 2/3 von der JVA gestellt wird und man z.B. keinen Antrag selber stellen muß. Nur wo ist der Unterschied zwischen beiden?

    LG

    Nikita

  • Hallo Nikita,

    bevor ich meine Finger auf meinem Apfel Wund tippe, zitiere ich aus dem hiesigen www.

    2/3-Strafe und Reststrafe bedeuten für den Betroffenen, dass er vorzeitig, nach Verbüßung von mindestens 2/3 der Strafe oder auch mehr, aus dem Strafvollzug entlassen werden kann.

    In diesem Fall würde der Rest der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen.

    Gerne helfe ich Ihnen bei der entsprechenden Antragsstellung und begleite Sie im Strafvollstreckungsverfahren.

    Die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 StGB sind die Folgenden:

    es müssen 2/3 der verhängten Strafe, mindestens jedoch 2 Monate, verbüßt sein;eine vorzeitige Haftentlassung muss unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit zu verantworten sein;der Betroffene muss einwilligen.Liegen diese Voraussetzungen vor, kann die zuständige Strafvollstreckungskammer die Vollstreckung des Restes der Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen. Für die Entscheidung ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichtes zuständig, in dessen Bezirk sich die JVA befindet.Die Strafvollstreckungskammer holt sich für eine zu treffende Entscheidung eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ein, die im vorangegangenen Strafverfahren die Anklage erhoben hat sowie einen ausführlichen Bericht der JVA, weshalb darauf geachtet werden sollte, dass das Benehmen und die Mitarbeit während der Dauer des Strafvollzuges beanstandungsfrei und vorbildlich ist. Der Betroffene wird sodann angehört, bevor eine Entscheidung getroffen wird.Für den Fall der vorzeitigen Haftentlassung zur Bewährung wird eine Bewährungszeit bestimmt und der Betroffene wird sicherlich noch Auflagen und Weisungen (Bewährungshelfer, Therapie usw.) erhalten.

    Viele Grüße

    M52

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