Finanzieller Unterhalt bei Urlaub/Freigang

  • Kajada ich mach mal ein eigenes Thema auf, den ich möchte das andere Thema nicht verhunzen!

    Zitat
    ZITAT VON NIKITA PS, Frage an die anderen! Kann er das geld, das auf dem Überbrückungsgeld gelandet ist, wieder rausüberweisen? Den er braucht es ja eigentlich nicht. Den jetzt regel ja ich alles, er hat danach sofort wieder Arbeit und Wohnung usw. ist ja auch alles vorhanden.
    Und für was brauchen sie Geld für Ausgänge oder Langzeitausgänge oder Urlaub? Versteh ich auch grad mal nicht.


    DEine Antwort!!!


    Nein, das Überbrückungsgeld wird ihm dann ausgezahlt wenn er entlassen wird. Es sei denn er hätte die volle Summe (etwas um 1900€) bereits angespart. Dann könnte er, wenn keine Pfändungen vorliegen, von seinem Eigengeld nach draußen schicken. War bei meinem Mann so. Allerdings hat er in einem freien Beschäftigungsverhältnis gearbeitet mit vollem Gehalt. Da war da Ü-Geld recht schnell angespart.

    Wenn man Ausgänge oder Urlaub bekommt, aus dem Vollzug heraus, meist im offenen Vollzug, benötigt man Geld für die Verpflegung und Geld für die Fahrt nach Hause, wenn man zu Hause übernachten darf. Hat der Inhaftierte dieses Geld nicht, bleibt er in der JVA. Ich musste das vom Hausgeld absparen oder mein Mann hat mir das Geld /bzw ein Ticket für den nächsten Urlaub gegeben. Das kann aber nicht jeder Angehörige aufbringen.

    Okay, das mit dem Überbrückungsgeld hab ich verstanden. Passt auch, dann haben wir halt dann wieder etwas mehr, bis er seinen ersten Lohn bekommt, wenn er wieder hier ist!

    Aber bei dem anderen muß ich dann doch nochmal nachfragen.

    Mein Mann ist bis August in der JVA Neuburg, bei 2/3 falls er es annimmt, bis Juni. Dann wären die knapp 7 Monate rum.

    Das ist nur ein kleiner Knast mit einer Belegung von durchschnittlich 50 Inhaftierten mit bis zu maximal 3 Jahre. Häftlinge mit längeren Strafen sind dort nicht drin.

    Offener Vollzug ist für diese Anstalt ist die JVA Ingolstadt, eine reine Freigänger JVA mit einer durchschnittlichen Belegung von 25 Inhaftierten.

    Er hat keine Chance auf den Offenen Vollzug, da seine Haftstrafe dafür zu kurz ist und Inhaftierte mit 2-3 Jahren vorgezogen werden, was ich auch verstehe. Den da würde er dann vielleicht wegen 2-3 Monaten "Umziehen"

    Uns wurde gesagt, das er, wenn es den Corona erlaubt, auch so Freigang und Haft/Heimurlaub bekommt. Nur wofür sollte er da Geld brauchen? Mir ist gesagt worden, bei Hafturlaub oder auch nur Freigang MUß ich ihn abholen und MUß ihn auch wieder bringen. Also ich muß mit rein gehen und darf ihn nicht einfach draußen aussteigen lassen.

    Ich finde das zwar total blöd, den wenn er z.B. 8 Std. Freigang hat, fahren wir ja schon min. 3 Stunden hin und her. das rentiert sich ja gar nicht. Aber ohne min 2x diesen Freigang absolviert zu haben, bekommt er dort kein Wochenende.

    Deswegen versteh ich das mit dem Geld nicht, den die Kosten für die Fahrt trage ja ich logischerweise, da ich ihn ja abholen MUß und Verpflegung und essen daheim ist ja sowieso Standard!

    Oder macht da in Bayern wirklich jede JVA was sie will???

  • Du verwechselt Ausgang (Freigang) mit Urlaub.

    Im einem 8 Std. Ausgang darf sich der Inhaftierte nur innerhalb der Stadt bewegen, eine Heimfahrt ist da nicht vorgesehen.

    Ein Urlaub findet übers Wochenende statt, da sind ganz andere Voraussetzungen gegeben.

    Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

  • Dieses Thema enthält 6 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!