Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen mein mann ist wegen BTM in ausland verurteillt worden zur 3 jahren haft. Die hälfte im ausland abgessesen im OVZ
jetzt ist er in DE wegen famillie und wir haben 2/3 antrag gestellt der ist am10.5.21
Am 2.3.21 ist die anhorung,die jva ist dafur und die Sta aber verweisen auf 454 Abs. 2 Satz 1Nr 2 gutachten da über 2jahre haft
Wird die richterin bei anhorung entscheiden ob das notwendig ist oder ist es pflicht das zur machen.
Er hat keine diszis hat gute sozialprognose hat arbeit und alles verlief gut werend der haft kein vorstrafen wegen BTM
sitzt erstmalig in haft
kann mir jemand der sich auskennt schildern was das ist und wie das abläuft jetzt
vielen dank
zur info er sitzt die ausländische strafe in DE weiter ab also nix neues.