Wann geht was

  • Hallo

    Wenn man in strafhaft das erste Mal überhaupt, ja 2 Drittel.dann bw wiederruf ein halbes Jahr länger ..auch klar.aber irgendwann gibt's auch hafturlaub oder freigang?oder nie? Von jva verschieden? Ich Blicke nicht durch

    Weis da jemand eine Antwort?

  • Hallo Wolke,

    natürlich sind Ausgänge sowie Hafturlaub generell möglich. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden.

    Aus meiner Erfahrung während meiner Haft weiß ich, dass z.b Inhaftierte mit BtmG Hintergrund es oft schwierig haben Lockerungen zu erhalten.

    Zudem muss ein Inhaftierter sozusagen dafür "geeignet " sein. Es darf also nicht befürchtet werden, dass während des Ausgangs/Urlaub Straftaten oder gar Flucht begangen wird.

    Jede JVA handhabt dies allerdings anders, ab wann und in welcher Form usw.

    Am besten in der zuständigen JVA nachfragen, bzw einen Antrag auf Lockerungen stellen, dann kommt zwangsläufig der Vollzugsinspektor und erklärt ab wann es möglich ist...

    Liebe Grüße

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