Akustische Überwachung?

  • Hallo, ich hoffe, ich hab es nicht übersehen, aber ich konnte mein Thema über die Suchfunktion nicht finden. Vielleicht wissen das auch alle und nur ich muss fragen. Falls dem so ist: Entschuldigt bitte! Es geht um Besuche bei und Telefonate mit einem rechtskräftig verurteilten Strafgefangenene (keine U-Haft, keine Sicherungsverwahrung). 1) Der Besuch findet scheinbar nur über diese Glasscheibe statt. Bedeutet das, das man gleichzeitig auch akustisch überwacht wird? Oder was ist der Grund dafür? 2) Auf der Website der JVA heißt es, dass Telefonate akustisch überwacht werden können. Wird das wirklich gemacht? Was ist der Sinn & Zweck dahinter? In der U-Haft kann ich das irgendwie verstehen, aber wenn jemand schon verurteilt wurde? Danke für eure Hilfe! Ich bin echt froh, dass ich dieses Forum gefunden habe.

  • Hallo Samora,

    Aus meiner Erfahrung in Haft kann ich dir sagen, dass Telefonate im Beisein von Beamten durchgeführt werden ( zumindest in Bayern) und somit hören sie natürlich auch zu....

    Bei Besuchen ist es derzeit wohl in den meisten Haftanstalten der Fall, dass eine Trennscheibe vorhanden ist. Um mögliche Infektionen zu vermeiden.

    Generell haben Inhaftierte in Strafhaft aber nur eine Trennscheibe,wenn sie wegen eines BtmG Hintergrund einsitzen bzw bei der Aufnahme positiv auf eine Substanz getestet wurden.

    Akustisch wird man dabei nicht zwangsläufig überwacht, da die Trennscheibe nur dazu dient, dass keine "illegalen" Substanzen übergeben werden können.

    Liebe Grüße

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