Organisationshaft

  • Hallo alle zusammen!

    Mein bester Freund wurde ja - wie ihr wisst - zu einer Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten, wegen Verstoß gegen das BTMG, verurteilt.

    Dies mit Einweisung in eine Entziehungsanstalt in den Maßregelvollzug nach Paragraph 64.

    Vor kurzem wurde er in die JVA Wittlich (Rheinland-Pfalz) verlegt und wartet dort nun auf einen Therapieplatz...

    Sein Anwalt sagte ihm, es könne bis zu drei Monaten dauern, bis ein Platz frei wird...!? 😕

    Hat jemand von euch Erfahrung mit der Organisationshaft? Und weiß jemand, wie lange so eine Organisationshaft überhaupt rechtens ist??

    Danke euch im Voraus!

    Liebe Grüße!

    Schutzengel

  • Es gibt keine grundsätzliche zeitliche Begrenzung. Sie dauert halt solange bis ein Platz frei ist. Therapieplätze sind oft rar. Die Organisationshaft wird dann, nach abgeschlossener Maßregel, auf die Reststrafe angerechnet.

    "Für die Organisationshaft ist keine besondere Dauer festgeschrieben. Die früher für zulässig gehaltene Höchstdauer von drei Monaten („Organisationsfrist“) ist aber nicht mehr anwendbar. Vielmehr darf die Organisationshaft nicht mehr vollzogen werden, wenn ein Platz im Maßregelvollzug zur Verfügung steht oder die Strafvollstreckungsbehörden die Bemühung um einen Platz verzögern."

    LG Kaja


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