hallo,
Mein Mann wurde zu 2 Jahren verurteilt. Verurteilt wurde er nach Paragraph 64. Also muss er in den Maßregelvollzug. Er saß nun 2 Monate in uhaft bis die Verhandlung war und seit der Verhandlung nochmal 2 Monate. Plötzlich wurde er am letzten Donnerstag blitzentlassen. Wir haben leider noch nicht herausgefunden was der Richter sich dabei gedacht hat, wir wissen nur er muss eine Strafe absitzen... Aber wann? Er hat ein paar Fragen zum Maßregelvollzug und hoffe ihr könnt was dazu sagen:
Dauer des Aufenthalts (länger als 2 Jahre?)? Wie ist das beim Abbruch-wird die Zeit in der man im Maßregelvollzug war angerechnet? Kann der Maßregelvollzug überhaupt abgebrochen werden, sodass man den Rest absitzt? Darf man ein Telefon/Handy haben?
Ich hoffe ihr könnt uns helfen
Liebe Grüße