Hallo,
Der Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenn man inzwischen zeit in ein anderes Bundesland umzieht wo geht man hin wenn der Urteils rechtskräftig wird?
Hallo,
Der Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenn man inzwischen zeit in ein anderes Bundesland umzieht wo geht man hin wenn der Urteils rechtskräftig wird?
GuMo adab,
eigentlich ist das Bundesland, in der die Verurteilung erfolgte auch für die Vollstreckung zuständig.
Ob es da gleich bei Gericht eine Option zur Vollstreckung in einem anderen Bundsland gibt, wird sicher dein Anwalt wissen und müsste dann auch beantragt werden.
Andernfalls wirst du dort zum Haftantritt geladen und kannst deine Verlegung beantragen.
Dazu müssen aber über Landesgrenzen die zuständigen Justitzministerien und die entsprechenden JVA´s zustimmen.
Gruß
Bikerboy
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