Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug

  • Hallo

    mein Sohn wurde in der letzten Woche vom offenen in den geschlossenen Vollzug zurückverlegt. Er soll gegen seine Lockerungen verstoßen haben indem er nicht an seinem Arbeitsplatz war.

    Nun meine Frage wann besteht frühestens die Möglichkeit auf eine Rückverlegung in den offenen Vollzug ?

    Ein Antrag auf 1/2 Strafe läuft wie geht es damit weiter? Er ist nach Jugendstrafrecht verurteilt.

  • Ob und wann er evtl. wieder in den OV verlegt wird, liegt alleine in den Händen der JVA, sie hat die Entscheidungskraft darüber. Einen rechtlichen Anspruch auf den OV gibt es nicht.

    Wie es sich auf den Halbstrafenantrag auswirken könnte , kommt darauf an ob der zuständige Richter davon erfährt( wenn Antrag schon gestellt wurde) Pluspunkte hat er dadurch sicher keine gesammelt.

    Meine Vergangenheit ist Geschichte...meine Zukunft mein Geheimnis und jeder Augenblick ein Geschenk

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