Hallo
mein Sohn wurde in der letzten Woche vom offenen in den geschlossenen Vollzug zurückverlegt. Er soll gegen seine Lockerungen verstoßen haben indem er nicht an seinem Arbeitsplatz war.
Nun meine Frage wann besteht frühestens die Möglichkeit auf eine Rückverlegung in den offenen Vollzug ?
Ein Antrag auf 1/2 Strafe läuft wie geht es damit weiter? Er ist nach Jugendstrafrecht verurteilt.