Hallo alle zusammen,
Ich habe da eine Frage ... Ich habe gehört, das man seine Arbeitstage, die man durch seine Arbeit im Knast bekommt angeblich auch auf seinen Entlassungstag anrechnen lassen kann. Denn mein Verlobter hat noch 20 Urlaubstage zur Verfügung und sein endgültiger Entlassungstag ist am 21.12.21 ... in Siegburg z.b. bekommt mein Verlobter die Antwort zu hören, dass das da nicht möglich wäre. Nun habe ich heute mal meinen Anwalt kurz um Rat gefragt und er meinte, wir sollen es einfach mit einem Antrag an die Anstaltsleitung versuchen und am Ende könnten wir noch mit dazu schreiben, das er möglichst um eine schnelle rechtsmittelfähige Entscheidung bittet, damit die sehen können, das man es Ernst meint. Da ich meinem Verlobten gerne helfen möchte, würde ich ihm gerne den Antrag fertig schreiben, so das er den nur noch unterschreiben und abgeben brauch. Denn wir beide haben so einen Antrag bis jetzt noch nicht geschrieben. Da wir nichts falsches schreiben wollen, wäre meine weitere Frage jetzt an euch ... hat vielleicht jemand einen Musterantrag für so einen Antrag, den man mir zur Verfügung stellen könnte, den ich dann nur auf ihn anpassen bräuchte oder kann mir vielleicht jemand hier oder per PN mir mal schreiben, worauf man dabei achten muss und was da alles an Infos von meinem Verlobten drinnen stehen sollte ?
Ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage ... Wenn nicht, dann verschiebt meinen Beitrag bitte in den richtigen Ordner.
Vielen lieben Dank schon mal im voraus für eure Mühe.