Hafturlaub bei Kurzstrafen

  • Da ich versuche mich bereits im Vorfeld etwas zu informieren.

    Ich habe eine Strafe von 6 Monaten bekommen. Die Chance in den offenen Vollzug zu kommen, nach der Quarantäne ist anscheinend hoch. Wie ist es bei solchen ,,kurzen Strafen“ mit hafturlaub oder Ausgängen? Gibt es überhaupt die Möglichkeit, oder aufgrund der Dauer eher nicht?

  • Da ich versuche mich bereits im Vorfeld etwas zu informieren.

    Ich habe eine Strafe von 6 Monaten bekommen. Die Chance in den offenen Vollzug zu kommen, nach der Quarantäne ist anscheinend hoch. Wie ist es bei solchen ,,kurzen Strafen“ mit hafturlaub oder Ausgängen? Gibt es überhaupt die Möglichkeit, oder aufgrund der Dauer eher nicht?

    Hey, mit urlaub schauts bei 6 monaten schlecht aus, den du kannst frühestens im 4 ten monat den ersten Ausgang haben. Da brauchst du 3 stück. Pro monat einen und in monat vom 3ten ausgang geht auch Urlaub. Da man aber auch eine bestimmte Anzahl an Tagen vor entlassung (von Jva zu Jva unterschiedlich. Bei uns sind es 20ig) die Jva nicht verlassen darf, fällt rein rechnerisch Urlaub bei 6 monaten flach.

    Und dann haben wir da ja auch noch das Coronaproblem.

    Mein Mann z.b. ist seit nov 20 drin, eigentlich erster Ausgang Februar, wurde wegen Corona abgelehnt. So lief das dann bin Juni mit den ablehungen im 14tage takt. Im juli war er dann das erste mal draussen und letzten monat der erste Urlaub und gestern wahrscheinlich der letzte Ausgang, da in 14 Tagen, so wie es ausschaut, eh wieder alles dicht ist.

    Und dann sind solche lockerungen nur kann bestimmungen, keine muss bestimmungen.

    In der Jva in der mein Mann ist, haben ziemlich genau 4% vollen lockerungsstatus.

    Lg Nikita

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