Hallo zusammen,ich würde gerne von euch wissen ob die Leitlinien in NRW nur auf dem Papier bestehen (
Nach dem Vollstreckungsplan treten auf freiem Fuß befindliche Verurteilte grundsätzlich ihre Haft im offenen Vollzug an. Offener Vollzug ist der Regelvollzug in NRW etc pp.
-> https://www.thomas-kutschaty.d…c_40684_2012627142940.pdf
Ich habe einen Stellungsbefehl für den geschlossenen Vollzug bekommen.
Aufgrund einer Gesamtstrafenbildung muss ich nochmal 3 Monate absitzen um auf 2/3 zu kommen bzw 1 Monat aufgrund noch anzurechnender Bewährungsauflagen. Dennoch geschlossener Vollzug? Boshaftigkeit der Staatsanwaltschaft oder doch so üblich?
Nun noch eine Änderung zu beantragen macht wohl eh keinen Sinn denn eigenständige Laptoparbeit im Homeoffice gilt bei der Justiz eh noch nicht als Arbeitsplatz?