Gefährlichkeitsgutachten - ohne Gewaltdelikt

  • Hallo zusammen,

    bin seit Mitte der letzten Woche etwas verwirrt - und tatsächlich nicht nur ich...

    Mein Partner hatte in der letzten Woche seine Anhörung bezgl. des Reststrafenantrags.

    2/3 wurde im Juni 2021 abgelehnt, da er noch keine Lockerungen hatte. D.h. gelockert war er schon, nur war die JVA ( und ist es seitdem - mit kurzer 3 Wochen Pause - noch immer ) im Lockdown was Ausführungen und Co anging/angeht.

    Nun also Reststrafenantrag, die JVA hat eine perfekt positive Stellungnahme verfasst und ist auch auf die fehlenden Ausgänge/Urlaube eingegangen. Man sieht kein Problem einer vorzeitigen Entlassung zuzustimmen...

    Der Richter zeigte sich beeindruckt, hurra! Alles klar?

    Nein, die STA hat reingegrätscht - man macht die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung davon abhängig, dass ein Gefährlichkeitsgutachten erstellt wird, sonst würde es sofort ein Veto geben.

    :noo:

    Lt meinem Partner hat selbst der Richter zugegeben, von dieser Forderung überrascht zu sein - nichtsdestotrotz schliesst er sich, Zitat: "Um des lieben Friedens willen", dieser "Bitte" an und hat bereits einen Gutachter beauftragt.

    Auch auf seiner Station herrscht allgemeines Unverständnis, man hatte wohl seinen Haftraum schon "weitergegeben"... 8o

    Die Psychologin weiß ad hoc auch nicht wie sie meinen Helden auf das Gutachten, "dass kann nur ein kleines, 3-4 Fragen umfassendes sein", vorbereiten soll.

    Sie kennt ihn überhaupt nicht, warum auch.

    Jetzt bastelt er an einer Strategie und hat eher das Gefühl, dass seitens der STA, alles daran gesetzt wird, ihn möglichst lange im Knast zu halten.

    Ich behaupte zwar "so wichtig bist du nun auch nicht", aber irgendwie ist es doch seltsam.

    Wobei sich mir gleich die Frage stellt, wie lang so was wohl dauert? Lt meinem Partner gibt es da keine Fristen...

    Hat jemand von euch Erfahrungen mit Gutachten, bzw. warum - ohne Therapie oder Gewaltdelikt im Rucksack - ein solches verlangt wird?

    Ach ja, wenn das Gutachten "positiv" ausfällt, dann steht der vorzeitigen Entlassung nichts mehr entgegen. Sagt der Richter, sagt - im Grunde - auch die STA.

    Darf ich mich ein klein wenig freuen, dass es doch ein etwas schnelleres Ende haben wird?

    wie gesagt, bin etwas verwirrt und das wir gerade nichtmal "Ersatztelefonate" haben nervt gewaltig.

    Wenigstens die Post funktioniert...

    LG

    Kadima

    Den Grad der Zivilisation einer Gesellschaft kann man am Zustand ihrer Gefangenen ablesen. Dostojewski

  • Ich habe damit keine Erfahrung und kann nur alles Gute wünschen. Nur als Idee: er könnte die Psychologien noch fragen, wie solch ein Gutachten aussieht bzw. ob es so typische Fragen gibt und dann könnte er sich ggf. etwas darauf vorbereiten. Vllt hat er sie auch schon gefragt gehabt. Ansonsten optimistisch bleiben, weil ja vieles schon gut aussieht :)

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