Hallo,
Ich habe eine Definitionsfrage zum Thema Regelvollzug / Erstvollzug.
Wenn eine JUGENDSTRAFE im Jahr 2010 vollstreckt wurde-Haftzeit unter 2 Jahre, abgesessen davon ca 1½- und man 2021 erneut inhaftiert wurde zu 3 Einzelstrafen - 5 und 6 Monate sowie 18 Monate- wird man dann automatisch im Regelvollzug geführt? Denn dann wird ja meist bereits die ½ oder ⅔ Strafe direkt mal nicht als Entlassungsziel genommen.
Ich meinte mal gelesen zu haben, dass eine Jugendstrafe nicht als Ersthaft gezählt wird?! Falls Bundeslandanhängig, hier geht es um Bayern.
Freue mich auf Antworten.