Hallo zusammen,
mein Mann hat heute einen Zettel von der JVA so kommentarlos bekommen, irgendwas mit An/Abmeldung… wegen Verlegung/Entlassung, und da ist auf den Par. 17 I.v.m Par. 27, abs. 4 BMG. Ich werde da aber nicht so richtig schlau.
Er kann auch keinen Fragen, alle im Einschluss und zudem hat er auch noch Corona.
Er ist ja seit Beginn der Haft, nach wie vor hier bei uns gemeldet, muss nach einer gewissen Zeit vielleicht doch umgemeldet werden ?
Danke euch vorab
LG Trine