Bewährung Widerrufen

  • Hallo zusammen.

    Und zwar kurz zur Vorgeschichte.

    Mein Mann sitzt aktuell seine Haftstrafe von 2 Monaten ab, aufgrund fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Er wurde vor 6 Monaten ohne Fahrerlaubnis erwischt und bekam 2 Jahre auf Bewährung. 1 Monat später fuhr er nochmal mit den Auto und bekam eine Haftstrafe von 2 Monaten. Es kamen zeitgleich 2 Briefe von Stattanwalt. Einmal wegen den Haftantritt und einmal wegen den Widerruf von der Bewährung.

    Meine Frage ist ob er jetzt auch die Bewährung absitzen muss?. Leider steht im Brief diesbezüglich nichts drin. Es steht drin, dass die Bewehrung widerrufen worden ist, weil er erneut erwischt worden ist und das er erneut vor Gericht verurteilt worden ist. Kommt es zu einer erneuten Gerichtsverhandlung?

    LG

  • Er wurde vor 6 Monaten ohne Fahrerlaubnis erwischt und bekam 2 Jahre auf Bewährung. 1 Monat später fuhr er nochmal mit den Auto und bekam eine Haftstrafe von 2 Monaten. Es kamen zeitgleich 2 Briefe von Stattanwalt.

    Er hatte also schon 2 Verhandlungen mit jeweils 2 Monaten als Strafe, heißt es kommt zu keiner Verhandlung mehr.

    Der Strafantritt kam in dem Fall für die 2 und für die 1 ( Bewährungsstrafe) kam der Widerruf. In dem Fall normales Vorgehen, wer 1 Monat nach Erhalt einer Bewährungsstrafe wieder strafffällig und nochmal verurteilt wird, dass die Bewährung widerrufen wird. Heißt er muss auch diese Monate absitzen.

    Meine Vergangenheit ist Geschichte...meine Zukunft mein Geheimnis und jeder Augenblick ein Geschenk

  • Dieses Thema enthält 12 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!