Offener Vollzug Vechta Frauen

  • Hallo zusammen,

    Ich habe vor einiger Zeit bereits ein Beitrag geschrieben, vor meinen Haftantritt.


    Ich bin Schwanger und habe eine sechsmonatige Haft.

    Meine Bewährungen würden NICHT wiederrufen, sondern wurden verlängert.

    Ich bin nach der Aufnahmestation vorerst zum Wohnflur gebracht wurden, bis im OV ein Platz frei ist. Nun bin ich im OV und möchte so schnell es geht wieder zurück. Ich habe die ganze Zeit darauf bestanden in Einzelhaft zu sein aber hier im OV habe ich keine Chance.

    Wird mir das beim Gericht beim 2/3 negativ gelegt, wenn ich mich freiwillig zurück in den geschlossenen verlegen lasse???? Und ist dies überhaupt möglich ???


    Das alles hier stresst mich und mein ungeborenes extrem, ich brauche die Einzelhaft.



    Danke für eure Antworten.


    Nadine :)

  • Hallo Nadine,


    Meinst du eine Rückverlegung in den Zugang oder richtig in den geschlossenen Vollzug?


    Da du ja nur eine kurze Haftstrafe hast und Kinder, müsstest du doch eigentlich bereits jetzt schon viele Lockerungen haben, oder?

    Möchtest du wirklich auf Ausgänge und die Möglichkeit, deine Kinder zu sehen, verzichten?

    Aus dem OV kannst du ja auch die Ankunft deines Babys vorbereiten, Kinderzimmer einrichten, Kleidung kaufen, an Kursen teilnehmen etc., was im GV alles nicht möglich ist. Dort hast du nur begrenzte Besuche und eben nicht die Möglichkeit, mal eben einen Ausgang oder Urlaub zu beantragen.

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