Nach der Haft

  • Hallo ihr Lieben :)

    Ich werde in 26 Tagen entlassen 😍

    Ich bin in Vechta im Freigang untergebracht.


    Ich bin aktuell in der 33 Schwangerschaftswoche, habe vor meiner Haft die ganze Zeit in Vollzeit gearbeitet.

    Ich war ca 5,5 Wochen in der Aufnahme, wo man nicht arbeiten durfte, lediglich eine 14 tĂ€gige bezahlte Maßnahme mitmachen musste.

    Ich wurde auf ein Freitag verlegt und konnte dann ab Dienstag arbeiten gehen, 3 Wochen spÀter wurde ich auf ein freitag in den OV verlegt, wo ich auch erst ab Dienstag arbeiten konnte.


    Jetzt kommen wir zur eigentlichen Frage, die mir hier vor Ort in der Anstalt niemand sicher beantworten kann 👀

    Was muss ich an Geld beantragen ? Ist es Arbeitslosengeld I oder Hartz 4 ?

    Oder kommt die Krankenkasse fĂŒr mich auf ?

    Durch die Schwangerschaft habe ich keinerlei Ahnung đŸ€ ich habe vor der Haft ein Aufhebungsvertrag mit meinem Chef unterzeichnet.


    Wo muss ich mich melden, bin echt ratlos.


    Danke im voraus ganz lieb đŸ„°

  • Du musst dich ganz normal zunĂ€chst beim Arbeitsamt melden und dann schauen wie es bzgl Mutterschutz weiter geht. Den grundsĂ€tzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast du definitiv.


    LG Kaja


    PS. Bitte darauf achten, daß die JVA dir eine Bescheinigung fĂŒrs Arbeitsamt ausstellt.

    Einmal editiert, zuletzt von maximus () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Kajada mit diesem Beitrag zusammengefĂŒgt.

  • Chris

    Hat das Thema geschlossen.

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