2/3 1/2 Haftstrafe offener Vollzug Ausgang …

  • Also ich Versuch das jetzt der Reihe nach abzufragen 🫣. Er hat schon 1 j u-Haft hinter sich ist am Freitag zu 3j u 9 Monaten verurteilt worden. Er sitzt zum ersten Mal !

    So nun zu den Fragen

    1. ab wann ist das Urteil rechtskräftig 1 oder 2 Wochen nach der Verurteilung?

    2. wie/ wo / ab wann kann er Ausgang oder Hafturlaub beantragen

    3. soll er es mit 1/2 Haftstrafe probieren oder sind die Chancen immer sehr gering fĂĽr 1/2 ?

    4. wie ist das mit 2/3 wann kann er das beantragen und wie wird das in seinem Fall gerechnet ?

    5. Verlegung und offenen Vollzug möglich ?

    Wo gibt es jva mit Offenemvollzug in Bw ?

    Was darf er im Offendnvollzug ?

    6. wie sieht es mit Verlegung in eine Wohnortnahe jva aus ?

    So das war’s für den Moment bitte um Entschuldigung für so viele Fragen .

  • Haha, richtige Stelle... :)


    die bin ich sicher nicht, ich habe alles hier und durch die Haft unseres Sohnes lernen dĂĽrfen und es gibt natĂĽrlich nicht die eine Antwort auf deine Fragen.


    zu 1.: wenn keine Rechtsmittel mehr gegen das Urteil eingelegt werden können, da gibt es nun verschieden RM und daher ist es meine Frage, hat dein Mann und die StA auf Rechtsmittel im Anschluß an die Verhandlung schon verzichtet?


    zu 2.: das wird er in der JVA erfahren, in die er eingewiesen wird, dort also mal ankommen und dann langsam vorarbeiten.

    (Hafturlaub, allein der Begriff belustigt mich, da können bestimmt ander mehr oder weniger zu berichten)


    zu 3.: tja, das sollte man möglicherweise einen pofessionellen Rechtsrat einholen.

    (unser Spezie hat einen Anwalt, der stellt alle möglichen Anträge, Grund: die Ablehnung muss immer begründet werden und kann dann in der selben Form nicht erneut für eine Ablehnung verwendet werden, auch verdient er dabei gut ;) )


    zu 4.: wird eigentlich von selber geprĂĽft und die U-Haftzeit rechnet mit in die Gasamtstrafe.

    (bei 45 Monaten also nach 21,5 Halbstrafenantrag und nach 30 dann 2/3, das wäre in 18 Monaten, bei schon 12 Monaten auf der Uhr)


    zu 5.: das entscheidet die JVA, es wird die Eignung fĂĽr den OV vorher geprĂĽft und im VP erfasst, ist eine "Kann-Lockerung" und auch das Delikt spielt eine Rolle.


    zu 6.: bei guter Begründung und sozialer Anbindung ist das möglich, auch hier entscheiden das die JVA´s und über Landesgrenzen dann die zuständigen Justitzbehörden.

    (es muss eine geeignete JVA in der Nähe liegen und auch die muss der Verlegung zustimmen)


    All das kann dein Mann selber regeln, jetzt erstmal das Urteil sacken lassen, dann geht es Step bei Step.

    Eile hat keine Chance in der Justiz, in der Ruhe liegt die Kraft und versucht immer von der "ungünstigsten" Seite auszugehen, dann ist die Entäuschung besser zu verkraften, wenn der Traum platzt. :heul2:


    GruĂź


    Bikerboy

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