Bewährungswiderruf und anrechnung 2/3 im Ausland

  • Hallo an Alle hier im Forum,


    kurzes Update: Ich bin noch immer im Homeprison in Süd Amerika insgesamt hab ich nun 11 Monate weg von den zu erwartenden 3 Jahren. + Bewährungszeit 21 Monate.


    1 ) So wie ich das im Internet gelesen hab kann der Bewährungswi. erst stattfinden wenn man rechtskräftig Verurteilt ist. Daher die Frage, ich kann meine Gesamte Strafe ( 3 Jahre )hier theoretisch im Homeprison absitzen. Dann würde ich noch die Bewährungsstrafe abzusitzen haben. Wenn ich aber nicht nach Deutrschland komme kann diese ja nicht umgesetzt werden. ( Deutschland kann mir die Bewährungsstrafe nicht in Süd Amerika aufzwingen durch die Justiz in dem Land, da meine Strafttat hier keine Straftat ist, so hat meine Anwältin mir das hier erklärt). DH wenn ich abwarte bis die Bewährungsstrafe verjährt kann ich der Haft in Deutschland umgehen. ( Ich habe keine Beziehungen mehr zu Deutschland daher wäre es für mich nicht schwer 10 jahre nicht mehr nach D. zu kommen. )


    2 ) wenn ich im Ausland bleibe und meine Haftstrafe hier absitze wird eine 2/3 regelung auch dann durchgeführt ?




    sorry ich weiß der Fall ist etwas exotisch aber ich danke euch immer auch für den kleinsten Beitrag ;)


    Beste Grüße an Alle

  • Um alles zu beantworten, hab ich gerade nicht genug Informationen und keine Zeit.


    Allerdings kann eine Bewährung widerrufen werden bei Verstoß gegen die entsprechenden Auflagen. Eine Verurteilung ist da nicht nötig.

    Obs der Besuch bei der Bewährungshilfe ist oder andere Auflagen nicht erfüllt werden und zack gibt's Knast statt Bewährung.


    Bewährung ist nur auf Eis gelegter Sonderurlaub.


    Da ich bisher nicht verstanden habe, warum du mit "Fussfessel" rumsitzt, obgleich deine Straftat keine ist, in deinem Wahlland, so wird es wohl offen sein, ob der Bewährungswiderruf nicht auch Hausarrest bedeutet.


    2/3 darfst du ohne wenn und aber vergessen. Flucht ist zwar nicht strafbar, allerdings nicht besonders förderlich für eine vorzeitige Entlassung.


    Und nun etwas von meiner Meinung.

    Ich habe im Knast jemanden kennengelernt, der durch Insolvenzbetrug, alle Schäfchen, in Afrika im trocken hatte.


    Er war noch nicht verurteilt und hätte somit einfach nur 10 Jahre warten müssen.


    Tja und dann gibt es so A****löcher, die sich Leben nennen und man wird, nach 7 Jahren, auf dem Weg nach DE, am Flughafen, von Interpol, einkassiert. Verbringt dann die schlimmsten Wochen seines Lebens im afrikanischen Knast, um dann 8 Jahre später in Deutschland aus dem Knast, auf Reststrafe, entlassen zu werden. Zuvor hat man 2 Jahre gekämpft fürs Reststrafengesuch, um sich dann ein paar Monate zu sparen.


    Du solltest bei allem immer im Kopf haben, dass das Leben nicht nach Plan läuft. Das weißt Du ja im Prinzip auch.


    Weißt Du heute was in 2, 3, 4, 5 Jahren sein wird?


    Ich hoffe für Dich, dass Dir Deine saloppe Leichtigkeit nicht vom Leben versaut wird und Dein Plan aufgeht. Ich allerdings bin da nicht von überzeugt.


    LG Kaja

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