Erbe ausschlagen aus Haft heraus

  • Hey ihr Lieben!


    Mir brennt gerade eine Frage auf der Seele.

    Vor vier Wochen ist die Oma meines Mannes verstorben und an was nun gar keiner gedacht hat, ist das Erbe.

    Er hat nur noch zwei Wochen, dieses auszuschlagen. Wie kann er das aus der Haft heraus?

    Kann er mir eine Vollmacht ausstellen und ich gehe dann zum Amtsgericht? Immerhin kann er da ja nicht selbst hin.

    Ich muss ja sehr wahrscheinlich auch für meine Kinder dorthin, um für sie das Erbe auszuschlagen.

    Am Ende muss ich eh morgen dort anrufen, aber vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.


    Liebe Grüße, Love

    ...show me what it takes, to the dead to rise,

    just say a word, and I paint the skies,

    for an indian summer, to come to life...

  • Hallo Love,


    ich glaube du kannst mit einer öffentlich beglaubigten Vollmacht das Erbe für ihn ausschlagen.

    Er soll mal den zuständigen Beurkundungsbeamten in der JVA dazu befragen.

    Könnte sein, dass der die Funktion eines Notars erfüllt, dann sollte es auch über diesen Weg gehen.


    Gruß


    Bikerboy

  • Dieses Thema enthält einen weiteren Beitrag, der nur für registrierte Benutzer sichtbar ist, bitte registriere dich oder melde dich an um diesen lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!