Verlegung in ein anderes Bundesland

  • Guten Abend ihr lieben, ich bin neu hier und kenne mich daher noch nicht so aus.


    Ich habe gleich 2 Fragen.


    Eine sehr gute Freundin sitzt seid 2021 bis voraussichtlich 2024 noch in haft.

    Aktuell befindet sie sich in einer jva (offenenvollzug) in Niedersachsen.

    Jedoch zog ihre Familie aus persönlichen Gründen nach Brandenburg. Sie darf ja immer wieder in den haft Urlaub aber die Fahrten sind über 9 Stunden und eben nicht immer machbar (aus kostengrunden) sie möchte aber weiterhin regelmäßig nach Hause zu ihren Mann und ihrem Kind, dieses leidet auch sehr unter der teils langen Trennung. Daher möchte sie sich gerne verlegen lassen,

    Ihre Abteilungsleitung ist ihr leider keine große Hilfe und kümmert sich um nichts, daher suchten wir ein forum um eventuell dort Hilfe zu bekommen.


    Nun die Frage kann sie sich auf Grund der Familie Heimat nah verlegen lassen? Und wie genau muss sie dies beantragen?

    Klar west einmal muss geprüft werden ob überhaupt Platz ist,aber wie kommt alles ins Rollen kann sie in der jva einfach mal anrufen und sich erkundigen?


    Und kennt jemand den offenenvollzug in Spremberg und kann uns da evtl ein paar Infos rüber geben? Im netzt finden man nicht wirklich etwas über die jva.


    Ich hoffe hier kann uns jemand helfen.

    Lg Marie

  • Hallo Marie,


    willkommen hier im Forum.


    Verlegung über Landesgrenzen sind nicht einfach zu erreichen.

    Wir hatten dazu einen Anwalt beauftragt, der sich mit Strafrecht auskennt.


    Es muss nicht nur die JVA zustimmen, auch die Justiz der abgebenden und aufnehmenden Bundesländer muss das OK geben.


    Ich vermute, das deine Freundin vorher in Niedersachsen gemeldet und auch dort verurteilt wurde.

    Dann wird es echt kompliziert, denn allein der familiäre Grund durch deren Wegzug, wird hier wenig Gewicht haben.


    Gruß


    Bikerboy

  • Chris

    Hat den Titel des Themas von „Kennt jemand den offenen Vollzug in Spremberg? Und Thema Verlegung?“ zu „Verlegung in ein anderes Bundesland“ geändert.
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