Führungsaufsicht

  • Hallo :)


    Ich hätte mal eine Frage : also mein Noch Ehemann wurde im Dezember nach 4 Jahren Jugendstrafe inklusive abgebrochenen paragraph 64 aus der Haft entlassen. Verurteilt wegen Drogenhandel. War danach in einem betreuten Wohnen untergebracht. In den nicht mal 3 Monaten ist er wieder kriminell geworden plus drogenkonsum explodiert. Führungsaufsicht hat er bekommen, jedoch ist er dort nie erschienen. Aus dem betreuten wohnen ist er wegen der Straftat geflogen. Nun meine Frage er hat somit gegen die Auflage der Meldepflicht verstoßen. Hat auch kein Wohnsitz mehr.


    Ich würde gerne wissen ob mir jemand sagen kann was denn so auf ihn zu kommt. Kann er dafür wieder ins Gefängnis kommen? Er hat auch nicht vor sich bei der führungsaufsicht zu melden oder sonst irgendwas in seinem leben zu ändern.


    Liebe Grüße :)

  • Ich würde gerne wissen ob mir jemand sagen kann was denn so auf ihn zu kommt. Kann er dafür wieder ins Gefängnis kommen? Er hat auch nicht vor sich bei der führungsaufsicht zu melden oder sonst irgendwas in seinem leben zu ändern.

    Wenn er gegen Weisungen, die er während der Führungsaufsicht hat verstößt, sie nicht einhält, kann klar wieder mit Haft bestraft werden. Jetzt kommt es darauf an , welche Weisungen er hatte.

    Aber wenn Du schreibst wieder kriminell, wieder Drogenkonsum, aus betreutem Wohnen geflogen und keine Termine bei der Führungsaufsicht wahrgenommen.

    Da sind sicher Weisungen dabei wie, regelmässiges Melden bei der FS-stelle , Drogen frei bleiben , Wohnungswechsel melden etc, gegen die er dann ja schon verstoßen hätte.

    § 145aVerstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht

    1Wer während der Führungsaufsicht gegen eine bestimmte Weisung der in § 68b Abs. 1 bezeichneten Art verstößt und dadurch den Zweck der Maßregel gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    2Die Tat wird nur auf Antrag der Aufsichtsstelle (§ 68a) verfolgt.

    Hier kannst Du mal nachsehen , welche Weisungen es so geben kann.§ 68b StGB - Weisungen - dejure.org

    Ganz davon abgesehen Straffrei zu bleiben. Denn er neuerliche Straftaten führen ja wieder zu einer Verhandlung und einem Urteil mit Haft.

    Meine Vergangenheit ist Geschichte...meine Zukunft mein Geheimnis und jeder Augenblick ein Geschenk

  • Dieses Thema enthält 20 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!