64 gerecht? Und wie ist der Ablauf?

  • Hallo ihr lieben,

    mein Bruder hatte nun seine Verhandlung und wurde zu 3 Jahren Haft und zum §64 verurteilt. Mein Bruder hat sehr große Angst davor. Seine größte Sorge ist, ob er dann wieder in einer Zelle eingesperrt wird.

    Ich habe so viel gegoogelt und nichts dazu gefunden. Kann mir einer bitte den groben Ablauf erklären?


    Dazu würde ich gerne wissen, wie sehr das Gutachten dieser Frau ist, die dieses einschätzt. Denn sie hat sehr deutlich den §35 empfohlen. Sie sagte: der 64 wäre wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Trotzdem war es der Richterin wichtig ihn dort hin zu schicken.

    Laut meinem Bruder haben wir nur sehr wenig Zeit Einspruch einzulegen. Sollen wir gegen das Urteil angehen?


    Lg Dani

  • Hallo Dani,

    der Maßregelvollzug nach § 64 StGB ist auf etwa 2 Jahre angelegt. Es wird mit ca. 10 Lockerungsstufen gearbeitet und er startet natürlich auf der untersten Stufe, wo er die wenigsten Freiheiten hat. In der höchsten Stufe ist er quasi schon wieder zu Hause und muss nur noch gelegentliche Besprechungs,- und Kontrolltermine wahrnehmen. Die Gewährung einer höheren Stufen hängt natürlich von den Therapiefortschritten ab.

    Der Maßregelvollzug ähnelt eher dem Jugendstrafvollzug aus dem Erwachsenenvollzug. Es gibt dort Wohngruppen, sodass er nicht wie in U-Haft den ganzen Tag weggesperrt ist.

    Wo er in BW im Maßregelvollzug untergebracht wird, weiß ich natürlich nicht. In Rheinland-Pfalz wäre es z. B. die Fachklinik Nettegut bei Andernach. Wenn Du auf deren Homepage gehst, klicke Besucherinfo an und scrolle etwas runter und dann findest eine Informationsbroschüre der suchttherapeutischen Abteilung, wo das Wichtigste erklärt wird. Bei der Maßregelvollzugseinrichtung, in die er verlegt werden wird, wird es ähnlich ablaufen, aber vielleicht haben die auch eine Informationsbroschüre.

    Ob er gegen das Urteil angehen will, sollte er mit seinem Rechtsanwalt besprechen. Der § 35 BtMG ist erst dann möglich, wenn der Strafrest nicht mehr als zwei Jahre beträgt. Wenn er derzeit in Untersuchungshaft ist, gibt es leider in den meisten Bundesländern Wartezeiten, weil die Einrichtungen überlastet sind. Wenn er das Urteil akzeptiert, befindet er sich dann in der sogenannten Organisationshaft ( dies ist die Zeit zwischen Rechtskraft des Urteils und dem Antritt des Maßregelvollzugs). Eigentlich sollte die Organisationshaft nur wenige Wochen dauern, die Praxis sieht häufig leider anders aus. LG Lasker

  • Dieses Thema enthält einen weiteren Beitrag, der nur für registrierte Benutzer sichtbar ist, bitte registriere dich oder melde dich an um diesen lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!