Vorwegvollzug & Forensik

  • Hallo an alle,


    ich habe ein paar Fragen in Bezug auf die Forensik und hoffe mir kann jemand helfen.

    Mein Verlobter wurde letztes Jahr Anfang August festgenommen, seine Verhandlung war dieses Jahr Ende Januar.

    Er hat eine Gesamtstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten und den §64 bekommen. Außerdem wurden noch 5 Monate Vorwegvollzug bis Anfang Juli 2023 angeordnet, damit er dann, wenn er im Juli die Therapie antreten kann, nach 2 Jahren Therapie (somit 2/3 der Haftstrafe) zur Bewährung rauskommen kann.


    Nun hat er diese Woche Post bekommen, dass er zum Gericht geladen wurde für eine Anhörung nach §67c stGB und das wohl im Raum steht, ob er die kommenden zwei Monate vor Therapiebeginn raus darf (den genauen Wortlaut des Schreibens kenne ich leider nicht).
    Ich verstehe nicht so ganz ,wie das jetzt kommt und ob das überhaupt möglich ist, da er doch den Vorwegvollzug eigentlich komplett absitzen muss oder? Weiß außerdem jemand wie so eine Anhörung abläuft und was es genau mit dem Paragraph 67c auf sich hat?


    Vorab schonmal vielen Dank für eure Antworten!

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