JVA reagiert nicht auf Anwalt

  • Hallo zusammen !

    Eigentlich sagt die Überschrift schon alles .

    Der Anwalt meines Mannes hat letzte Woche Montag die JVA angeschrieben (Anstaltsleiter) weil wir immer noch keinen Vollzugsplan haben und die Vollzugsplankonverenz 2 Monate zurück liegt. Bis letzte Woche Freitag keine Reaktion und Antwort . Nochmal geschrieben mit etwas schärferem Ton und eine Frist gesetzt bis 28.4 um den Vollzugsplan zu bekommen oder einer Antwort innerhalb der Frist warum die Erstellung bzw das aushändigen nicht möglich ist ansonsten sollte es wieder keine Reaktion geben würde er Gerichtlich Antrag darauf stellen .

    Jetzt meine Frage kann die JVA generell bei Anwaltsschreibe einen auf scheisegal machen ? Bis heute ist immer noch nix passiert (gut sind ja noch 2 Tage ) und wenn das jetzt ans Gericht geht was passiert dann ??? Hatte wer das schon mal ? Opendoor kannst du mir was dazu sagen ? :knast:





    Edit:

    Überschrift von Chris laut Foren-Regel ---> Beiträge und Themen ---> Themen-Erstellung --->Punkt4 =Themenüberschriften sollen kurz und aussagekräftig sein. gekürzt

    Einmal editiert, zuletzt von Chris () aus folgendem Grund: siehe oben Kommentar

  • Chris

    Hat den Titel des Themas von „Was wenn die JVA nicht auf Schreiben des Anwalts reagiert?“ zu „JVA reagiert nicht auf Anwalt“ geändert.
    • Hilfreichste Antwort

    Hallo,


    wenn die Anstalt bei jedem Anwaltsschreiben sofort hüpfen würde, müsste unsere Verwaltung doppelt so groß sein. Es gibt Gesetze und diese kann man Auslegen. Wie sie auszulegen sind, steht in der Verwaltungsvorschrift. Das ist der Ermessensspielraum den jede Anstalt hat.

    Fühlt sich ein Bürger durch den Staat (hier die Anstalt) aufgrund einer anderen Auslegung des Gesetzes oder den Ermessenspielraum falsch angewendet ungerecht behandelt, so steht es ihm frei dies gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Gericht bewertet anhand des Gesetzes (und nicht der Verwaltungsvorschrift) ob das Gesetz eingehalten wurde oder der Ermessenspielraum überschritten wurde. Im zweiten Fall wird der Richter darauf hinweisen, dass das Ermessen falsch ausgeübt wurde und wird die Entscheidung zur neuen Überprüfung zurückweisen.

    Soviel in Kürze zum Thema Rechtsstaatlichkeit 😉


    Die Aufgabe eines Anwaltes ist hierbei auf die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu achten und die Rechte des Mandanten zu schützen. Es ist nicht seine primäre Aufgabe die JVA auf Gesetzesverstöße oder Überschreitungen des Ermessenspielraumes hinzuweisen. Im täglichen Geschäft gehört es jedoch dazu, da man somit „auf dem kurzen Dienstweg“ Sachverhalte schneller geklärt und abgearbeitet bekommt als damit ein Gericht zu beschäftigen.

    Wenn die JVA auf Briefe des Anwaltes nicht reagiert ist es schlicht „ihr gutes Recht“. Dann bleibt euch nichts anderes übrig als den Weg über das Gericht zu nehmen.

    Vorher würde ich aber mal einen Blick ins Gesetz werfen wie lange die JVA Zeit hat einen Vollzugsplan zu erstellen und welche Ausnahmetatbestände es dort gibt. Wie sagte einer meiner Dozenten immer: Der Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung.


    Soweit ich es aus dem Kopf weiß gibt es keine Vorgabe bei uns in Hessen innerhalb welcher Zeit die Verschriftlichung und Aushändigung der Vollzugsplankonferenz erfolgen muss. Vielleicht gibt es da was in der VV, aber das kann man nicht einklagen. Letztlich steht bei uns im Gesetz nur, dass die Konferenz nach spätestens 6 Monaten durchzuführen ist, aber nichts zur Verschriftlichung.

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