OV möglich?

  • Hallo zusammen,

    ich bin der Peter. Ich bin 46 Jahre alt, verheiratet und wohne in Koblenz.

    Ich war von Januar bis März 2017 in Frankfurt in der Uhaft wegen des Bandenmäßigen Anbaus von Cannabis. Im Dezember 2017 wurde ich vor dem Landgericht Wiesbaden zu 7 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Dagegen legten wir Revision ein und dies wurde vom BGH stattgegeben.

    Aktuell läuft nun mein Verfahren vor dem Landesgericht Wiesbaden.

    Seit meiner Entlassung arbeite ich und bin auch nicht mehr kriminell gewesen.

    Nun stellt uns das Gericht einen Deal in Aussicht, dass ich 5 Jahre und ein paar Minate bekomme mit der Möglichkeit des offenen Vollzugs. Da ich aber in Rheinland-Pfalz lebe und weder meine Anwältin noch die Staatsanwaltschaft in Wiesbaden weiss ob ich in Rheinland-Pfalz mit einer so hohen Haftstrafe noch in den offenen Vollzug kommen könnte, habe ich die Hoffnung das ich hier weitergeholfen bekomme.

    Kann ich selbst bei einer Strafe von über fünf Jahren in den offenen Vollzug kommen? Und wenn ja, in welche JVA würde ich kommen?

    Für eure Hilfe bedanke ich mich schon jetzt recht herzlich!

  • maximus

    Hat den Titel des Themas von „Hallo zusammen.“ zu „OV möglich?“ geändert.
  • Hallo also zu OV kann ich dir nur sagen wie du schon selber schreibst es ist eine kann Möglichkeit und dann ist da ja auch immer die Frage ob im Ov Platz ist. Bei deiner Haftlänge ( 5j und paar Monate ) selbst wenn man dann von deinem 2/3 Zeitpunkt ausgehen würde kann ich mir nicht vorstellen das du gleich in den Ov kommst . Du solltest dich erst mal auf Strafhaft einstellen .

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