Einige Fragen

  • Hi, ich wusste keine bessere Überschrift, weil es verschiedene Fragen sind.


    1. Wenn man in Strafhaft ist und für irgendwelche Anträge oder Fragen einen Anwalt braucht, ist dann der bisherige zuständig oder muss man sich einen anderen nehmen?

    Und wie wird der bezahlt?


    2. Wann bekommt man die Abrechnung für die Gerichtskosten? Einige meinten erst nach der Haft, aber das wäre ja mies, wenn man in Insolvenz gehen will im Gefängnis.


    3. Mein Lebensgefährte ist ja jetzt schon 17 Monate in Uhaft, er hat sein Urteil noch nicht und das ist schon über 4 Wochen her.

    Kann es sein, dass er dann gleich Lockerungen bekommt in dem anderen Gefängnis (ich denke mal, es wird Hünfeld) oder wird die Zeit nicht angerechnet?


    4. Wenn er irgendwann in den OV kommen würde, müsste er dann in Hünfeld bleiben oder würde er nach Baunatal, in Heimatnähe, verlegt werden? Er hat hier ja seinen Arbeitsplatz, der ihm auch zugesichert wurde.


    Seine Mithäftlinge erzählen alle was anderes und er ist deswegen verunsichert, weil er sich mit den deutschen Verhältnissen nicht auskennt - ich aber auch nicht.


    Schon mal danke für eure Antworten.

  • Hallo Tamie,


    wenn ihr bisher einen Pflichtverteidiger hattet, dann endet sein Mandat mit dem Urteil bzw. sobald das Urteil rechtskräftig ist.


    Wenn darüber hinaus anwaltliche Unterstützung für Anträge etc. erforderlich ist, dann muss selbst ein Anwalt beauftragt und auch bezahlt werden.


    Die Verfahrenskosten werden nach Abschluss des Verfahrens berechnet… bezüglich Insolvenz würde ich aber die Sozialberatung befragen, die für die JVA zuständig ist. Zumindest bei mir im Ort, sind die auch in der entsprechenden JVA um Häftlinge zum Thema Insolvenz zu beraten.


    Ob er in einem anderen Gefängnis direkt Lockerungen bekommt: nun, er kommt dorthin und niemand kennt ihn dort und kann ihn einschätzen. Ich denke, dass man nicht direkt mit Lockerungen startet, sondern das man sich erst ein Bild von ihm machen möchte…


    Ganz ehrlich: ich würde mich nicht auf die Aussagen anderer Häftlinge verlassen. Ich kenne da auch aus meiner Zeit in der U-Haft und wenn du die fünf Leute befragt hast, hattest du sechs verschiedene Meinungen. Bzgl. Der Verfahrenskosten und der Insolvenz würde ich Kontakt zum Sozialarbeiter aufnehmen, der dazu sicherlich etwas sagen kann…

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