Beiträge von maximus

    Ab dem 12. Lebensjahr spielt es eine Rolle. Dann haben die Kinder nur noch Anspruch auf den UV, wenn das erziehende Elternteil mindestens 600€ eigenes Einkommen hat.


    Kinder von 12 bis zum 18 Geburtstag können ebenfalls UVG erhalten .

    Voraussetzung dafür , dass sie NICHT auf Leistungen nach dem SGB 2 / nun Bürgergeld angewiesen sind ODER dass der alleinerziehende Elternteil im SGB 2/Bürgergeldbezug mindestens 600 Euro Brutto verdient.

    Dort wird man auch wissen wollen, warum du nicht berufstätig bist?

    Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten.

    Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Eine gerichtliche Entscheidung über den Unterhalt gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

    Ich beziehe seid Jahren UVG, da vom Vater noch nie Unterhalt gezahlt wurde. Noch nie war es Thema seitens der UVG-Kasse dass ich persönlich kein Einkommen habe.

    Warum sollte das ein schwieriges Thema sein, wenn es einer darauf anlegt, dann schafft er es.

    Aus Weissennau haben es innerhalb ein paar Wochen 4 geschafft zu flüchten, entweder beim Ausgang oder aus dem ZFP. Geschnappt wurden alle nach einiger Zeit.

    Willst Du nun allen sagen , hier sind Menschen die ihren Beruf ausüben fehl am Platz?

    Es ist wirklich einfach von aussen zu sagen, hier haben Beamte ihren Job nicht ausgeführt wie sie sollten, ohne die genauen Hintergründe zu kennen.

    Du warst genauso wenig wie ich dabei , als er stiften ging. Du weißt nicht welches Risiko die Beamten eingehen.

    Oder hätte vor 25ig Jahren jemand gedacht, dass man einem Häftling mit Hilfe eines Panzers zur Flucht aus A einer JVA verhilft? Willste dann auch sagen, hier sind Beamte fehlt am Platz weil.......

    Verhindern lassen werden sich Fluchtversuche wohl nie , weder von drin noch beim Ausgang....wobei beim Ausgang schon. Nämlich in der Form , es gibt keine mehr.

    Hallo Ama

    Vieles hat Ratatouille Dir ja schon geschrieben.

    Dein Mann sitzt nun seid Juni 23 , hat eine Haftlänge von 3 Jahren und wollt wirklich schon nach 4 Monaten einen gerichtlichen Beschluss zwecks Lockerungen erwirken? Nach relativ kurzer Zeit?

    Was wurde denn in dem -wie Du geschrieben hast vage - gehaltenem Vollzugsplan für Ziele festgehalten?

    Welche Ziele wurden denn dann schon erreicht?

    Das Gespräch von ihm aus, in der JVA zu suchen, halte ich definitiv für den besseren Weg. Was kann er tun um um geeignet für Lockerungen zu sein?

    Hallo Samson

    1. Könnte dein Freund und Papa eures Kindes mit dem Arbeitgeber reden und Arbeitszeiten erhalten die dann so wären, dass sie mit den Zeiten der Kita konform sind?

    Oder Teilzeit arbeiten, auch wenn das sicher finaziell evtl. auch keine Ideale Lösung wäre.

    2. Bin ich ehrlich gesagt , etwas verwundert, warum das Jugendamt nur an eine Pflegefamilie denkt, denn es ja noch die Möglichkeit einer Familienhilfe. Hast Du das Jugendamt daraufhin mal angesprochen?

    Einige Aufgaben

    Nach Strafantritt ein Zugangsgespräch führen, das zur Ersterfassung der sozialen Situation führt.

    Haftraumzuteilung, beim Erstellen des Vollzugsplans und der Arbeitseinteilung mitwirken

    Gefangenen bei der Kontaktaufnahme zu ihren Angehörigen unterstützen

    Hilfestellung bei finanziellen Fragen

    Insassen und auch Angehörige beraten .z.B bei Konflikten innerhalb der Justizvollzugsanstalt, bei Suchtproblematik, Schulden, familiären oder Partnerschaftskonflikten

    Bei therapeutische orientierten Gruppenmaßnahmen mitarbeiten, bei denen die Teilnehmer soziale Verhaltensweisen einüben und dabei lernen sollten Konflikte gewaltfrei zu lösen

    Projekte für die Freizeit der Gefangenen planen und diese innerhalb der Anstaltsordnung durchsetzen

    Begleitung bei 1 Ausgängen

    Suchtkranken Straftätern z.B in externe Maßnahmen vermitteln oder Substitutions-und Bergleitmaßnahmen organisieren

    Straffällige auf deren gesellschaftliche Wiedereingliederung nach der Haftzeit vorbereiten z.B Hilfe bei Wohnungssuche bei der Suche nach Arbeitsplatz ggf. Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung unterstützen. Über finanzielle Ansprüche informieren . Möglichkeiten der therapeutischen Begleitung nach Haft aufzeigen.

    Mit 16 J. austreten?? Dafür muss man volljährig.

    Nein, denn ab 14 Jahren sind Jugendliche religionsmündig. D.H. sie können selbst über einen Austritt entscheiden und das ohne Zustimmung der Eltern.

    Vor der Gebehmigung des LZB findet in der Regel noch ein Vorgespräch statt. Bei diesem werden ua. Fragen zur Parnerschaft, wie gefestigt sieht man sie, wie stehst Du zur Tat, war es diesbezüglich ehrlich zu Dir?

    Evtl.Wie siehst man die Zukunft nach der Haft. Auch über die Regeln die es auch bei einem LZB gibt wird man informiert.

    Erst nach diesem Gespräch fällt dann die Entscheidung ob ein LZB genehmigt wird.

    Vorzeitige Entlassung kann auch mit mehrjähriger Bewährung unter Auflagen verbunden sein. Worin besteht denn da der Unterschied zur Führungsaufsicht?

    OT:

    Verstoß gegen Bewährungsauflagen können zum Widerruf der Bewährung führen.

    Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht können mit Freiheitstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

    bist du dir da sicher?

    Gruß

    Bikerboy

    Führungsaufsicht gibt es nach vollständiger Verbüßung einer mind. 2 jährigen Haftstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat oder einer Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe von mind. 1 Jahr bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

    Ich kenne es nur, dass auch FS verhängt werden kann , wenn jemand aus einem psychiatrischen KH oder einer Entziehungsanstalt auf Bewährung entlassen wird, wenn ein Gericht die Maßregel als Ausichtslos mit der Entlassung aus der Unterbringung nach §64 aufhebt oder wenn ein Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung für erledigt bestimmt.

    Also für jemand, der nicht in diese Beispiele fällt, wird meines Wissens nur Führungsaufsicht nach Endstrafe verhängt.

    Führungsaufsicht gibt es ja nur bei Endstrafe. Selbst wenn er nur gegen seine Meldepflicht vertoßen hätte, so ist es ein Verstoß.

    Am Ende des Tages liegt es nun in den Händen der Führungsaufsicht , diese muss einen Antrag stellen , sie muss aber auch dem Gericht regelmäßig Bericht über den Verlauf der Führungsaufsicht vorlegen.

    Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass hier gar nichts unternommen wird, wenn er nicht einmal für die Führungsaufsichtsstelle auf irgendeinem Weg erreichbar ist, keine Termine von sich aus wahrnimmt.

    Ich würde gerne wissen ob mir jemand sagen kann was denn so auf ihn zu kommt. Kann er dafür wieder ins Gefängnis kommen? Er hat auch nicht vor sich bei der führungsaufsicht zu melden oder sonst irgendwas in seinem leben zu ändern.

    Wenn er gegen Weisungen, die er während der Führungsaufsicht hat verstößt, sie nicht einhält, kann klar wieder mit Haft bestraft werden. Jetzt kommt es darauf an , welche Weisungen er hatte.

    Aber wenn Du schreibst wieder kriminell, wieder Drogenkonsum, aus betreutem Wohnen geflogen und keine Termine bei der Führungsaufsicht wahrgenommen.

    Da sind sicher Weisungen dabei wie, regelmässiges Melden bei der FS-stelle , Drogen frei bleiben , Wohnungswechsel melden etc, gegen die er dann ja schon verstoßen hätte.

    § 145aVerstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht

    1Wer während der Führungsaufsicht gegen eine bestimmte Weisung der in § 68b Abs. 1 bezeichneten Art verstößt und dadurch den Zweck der Maßregel gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    2Die Tat wird nur auf Antrag der Aufsichtsstelle (§ 68a) verfolgt.

    Hier kannst Du mal nachsehen , welche Weisungen es so geben kann.§ 68b StGB - Weisungen - dejure.org

    Ganz davon abgesehen Straffrei zu bleiben. Denn er neuerliche Straftaten führen ja wieder zu einer Verhandlung und einem Urteil mit Haft.

    maximus hat einen neuen Artikel veröffentlicht:

    maximus
    16. Februar 2023 um 11:16

    Zitat
    Suizidprävention in Gefängnissen: "Einfach nur verwahrt"
    Wer im Gefängnis landet, für den ist die Situation belastend. Gleichzeitig leidet ein Großteil der Inhaftierten unter psychischen Störungen. Aber Haftanstalten fällt der Umgang mit psychisch erkrankten Menschen schwer. Das zeigen BR-Recherchen.

    Behandlungsuntersuchung wird vorgenommen um danach den Vollzugsplan zu erstellen.

    Im Rahmen dieser , werden u.a die Ursachen der Straftat,(-en) , welche Behandlungen es evtl. braucht , die Behandlungsmotivation des Gefangenen festgestellt.

    Auch werden die Fähigkeiten des Insassen ermittelt, damit diese Stärken der Gefährlichkeit entgegenwirken.

    Bei mehrmaliger Haft werden die Erkenntnisse von vorangegangen Freiheitsentziehungen mit einbezogen.

    Teilnehmen werden Bedienstete verschiedener Fachrichtungen in enger Abstimmung und auch der Gefangene wirkt damit mit.

    Es ist also eine Vorbereitung auf die Erstellung seines individuellen Vollzugsplans.

    Puh, weil vieles an dem was Du schreibst einfach nicht stimmig ist, abgesehen von den Unstimmigkeiten bei deinen Anmeldedaten.

    Zweifel die wir haben, werden von Dir links liegen gelassen.

    Du willst von uns ernst genommen werden, dasselbe können wir aber auch von Dir erwarten.

    1 Handy in einem asiatischen Knast am Mann?

    2 Einen Anwalt in DE für Dich tätig, er wäre in dem Fall , wie Chris schon anmerkte der bessere Ansprechpartner für diese Fragen die Du hast.

    Denn der müsste ja die gesetzlichen Bedingungen kennen, er muss es wissen, dass man in diesem Fall in dem B-land inhaftiert wird in dem man gemeldet ist.

    Und warum U-haft? Für eine angebliche Straftat die schon abgeurteilt wurde , gibt es keine Gründe für eine U-haft, denn dort gilt trotz allem immer noch die Unschuldsvermutung.

    3 Zweifel, der angeblichen Straftat, Kajada hat schon angemerkt, es wäre selbst bei uns keine Straftat, auf den Phillippinen auch nicht, wenn das Mädel 17 war und alles mit ihrem Einverständnis , freiwillig und ohne Gewalt geschehen wäre.

    Was hätte die asisatische Polizei davon Dir irgendetwas anzuhängen( auch wenn ich weiß andere Länder, andere Sitten)

    Gerade wenn im Ausland ein Deutscher einem Verbrechen beschuldigt , dann noch zu LL verurteilt wird, wird das nicht in der Presse dokumentiert?

    Ich will Dir sicher nicht zu nahe treten, aber ich habe nach Suche etwas gefunden, das irgendwie zu manchen Angaben von Dir passen würde.

    Der Fall stellt sich aber anders da, als von Dir geschildert.

    Daher auch von mir den Rat, stelle diese Fragen deinem Anwalt.

    Im Strafvollzug stehen wohl ein paar Änderungen an u.a soll die Länge der Ersatzfreiheitsstrafen gekürzt werden und bei Einweisungen bei Straftätern mit Suchthintergrund sollen die Vorgaben enger gefasst werden. So soll sicher gestellt werden, dass wirklich nur therapiefähige/willige Täter die Möglichkeit zu einer Therapie bekommen.

    Reform der Ersatzfreiheitsstrafe: Haftdauer bei nicht bezahlter Geldstrafe halbiert | tagesschau.de

    1.Frage, ist der jetzige Anwalt Pflicht oder Wahlverteidiger? Einen Pflichtverteidiger zu wechseln ist nämlich nicht so einfach, während eines laufenden Verfahrens.

    2. Ist es auf ein Wagnis, selbst ein anderer erfahrener Anwalt , heißt ja nicht dass es anders ausgeht.

    Und würd ich mich hier eher bei der Anwaltskammer erkundigen, denn Erfahrungen von anderen sehe ich immer kritisch.

    Ihre Suche nach Strafrecht in Bayern auf: wer kennt den BESTEN

    Vielleicht hilft Dir die Seite ja schon etwas weiter.

    3. Auch eine Frage der Kosten, ein Wahlverteidiger kostet.