Beiträge von Kajada

    Es gibt tatsächlich beides. Auch bei vorzeitiger Entlassung auf Bewährung, kann nach Ablauf der Bewährungszeit noch Führungsaufsicht anhängig sein.

    Einfach, weil er es wünscht, wird es keinen Widerruf geben.


    Wenn die zweite Bewährung wegen einer anderen Straftat, also nicht Betrug, gegeben wurde, muss sie nicht zwangsläufig widerrufen werden.

    Um alles zu beantworten, hab ich gerade nicht genug Informationen und keine Zeit.


    Allerdings kann eine Bewährung widerrufen werden bei Verstoß gegen die entsprechenden Auflagen. Eine Verurteilung ist da nicht nötig.

    Obs der Besuch bei der Bewährungshilfe ist oder andere Auflagen nicht erfüllt werden und zack gibt's Knast statt Bewährung.


    Bewährung ist nur auf Eis gelegter Sonderurlaub.


    Da ich bisher nicht verstanden habe, warum du mit "Fussfessel" rumsitzt, obgleich deine Straftat keine ist, in deinem Wahlland, so wird es wohl offen sein, ob der Bewährungswiderruf nicht auch Hausarrest bedeutet.


    2/3 darfst du ohne wenn und aber vergessen. Flucht ist zwar nicht strafbar, allerdings nicht besonders förderlich für eine vorzeitige Entlassung.


    Und nun etwas von meiner Meinung.

    Ich habe im Knast jemanden kennengelernt, der durch Insolvenzbetrug, alle Schäfchen, in Afrika im trocken hatte.


    Er war noch nicht verurteilt und hätte somit einfach nur 10 Jahre warten müssen.


    Tja und dann gibt es so A****löcher, die sich Leben nennen und man wird, nach 7 Jahren, auf dem Weg nach DE, am Flughafen, von Interpol, einkassiert. Verbringt dann die schlimmsten Wochen seines Lebens im afrikanischen Knast, um dann 8 Jahre später in Deutschland aus dem Knast, auf Reststrafe, entlassen zu werden. Zuvor hat man 2 Jahre gekämpft fürs Reststrafengesuch, um sich dann ein paar Monate zu sparen.


    Du solltest bei allem immer im Kopf haben, dass das Leben nicht nach Plan läuft. Das weißt Du ja im Prinzip auch.


    Weißt Du heute was in 2, 3, 4, 5 Jahren sein wird?


    Ich hoffe für Dich, dass Dir Deine saloppe Leichtigkeit nicht vom Leben versaut wird und Dein Plan aufgeht. Ich allerdings bin da nicht von überzeugt.


    LG Kaja

    Hallo,


    U-Haft hat nichts mit Haft im herkömmlichen Sinn zu tun. Das ist lediglich Verwahrung bis es ein Urteil gibt. Ist das Urteil rechtskräftig, beginnt das Abenteuer Sonderurlaub. In eurem Fall, wenn keine Rechtsmittel, von beiden Seiten, eingelegt werden, ab nächste Woche.


    Ab nächste Woche kann er sich jegliche Lockerung erarbeiten. KANN ist hier gross zu schreiben, denn einen Rechtsanspruch auf Lockerungen gibt es nicht.

    Grundsätzlich sind so Sachen wie Ausführungen, Ausgang oder Freigang 9 Monate vor dem frühesten Entlassungstermin möglich. Praktisch entscheidet das die JVA. Denn wann sein frühester Entlassungstermin ist, steht noch nicht fest und ob er geeignet ist ebensowenig. Immerhin war er in Uhaft, vermutlich um eine Flucht zu verhindern. Dann muss er erstmal beweisen das er jetzt auch nicht flüchten würde. Hafturlaub verbringt er im Übrigen in seiner Zelle und nicht gemütlich zuhause. Denn das ist verdienter Urlaub von der Arbeit in der JVA, mehr nicht.


    Auch ist die Straftat ein Marker für OV und Lockerungen. Alles rund um BTMG macht die Aussicht recht neblig.


    Du solltest dich dringend von dem "der war da ein Jahr nun, da muss jetzt aber mindestens nen Ausgang drin sein" Gedanken verabschieden.


    Die Strafhaft beginnt erst und jetzt bekommt er Zeit zu zeigen ob er was ändern will und wird.

    Bevor die JVA da keinen Fortschritt sieht passiert rein gar nichts.


    Und bevor es einen Vollzugsplan gibt, sowieso nicht.


    Also bleibt nichts, außer Geduld.


    LG Kaja

    Du musst dich ganz normal zunächst beim Arbeitsamt melden und dann schauen wie es bzgl Mutterschutz weiter geht. Den grundsätzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast du definitiv.


    LG Kaja


    PS. Bitte darauf achten, daß die JVA dir eine Bescheinigung fürs Arbeitsamt ausstellt.

    Ein kurzes Anschreiben mit den Gründen, an die zuständige Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft hätte gereicht. Das du einen zeitlichen Rahmen gefordert hast, war sicher kontraproduktiv. Wenn überhaupt legt die Staatsanwaltschaft die Länge des Aufschub fest.


    Nur weil es noch keinen Haftbefehl gibt, heisst das nicht das es so bleibt.


    Du hast ja sicher in der letzten Zeit fast alles regeln können und solltest nun schauen dass du deine Strafe antrittst. Bis deine weitere Beschwerde bearbeitet ist, kann es Monate dauern. So lange wird man dich nicht zwingend auf freiem Fuß lassen.


    PS. Von sich auf andere schließen, ist in Sachen Haft sehr unklug und bringt nur mehr Probleme.

    Der offene Vollzug ist mit Verhaftung dann auch erstmal Zukunftsmusik.


    LG Kaja

    Es wird keine neue Ladung zum Haftantritt geben, du musst dich also dort stellen wo du geladen wurdest.


    Wenn Antrag und Beschwerde abgelehnt wurden und es keine neuen Gründe für einen Aufschub gibt, mach ein erneuter Antrag/Beschwerde keinen Sinn. Du musst dabei auch bedenken, daß all diese Anträge keine aufschiebende Wirkung haben und du jederzeit verhaftet werden kannst.


    LG Kaja

    Verstehe ich das richtig, dass du einen Antrag auf Halbstrafe gestellt hast?


    Dafür wird wohl die Anhörung sein. 2/3 geht ja automatisch. Allerdings gibt es Bundesländer, in denen man nach einem Halbstrafenantrag, 2/3 selbst beantragen muss.

    Sollte er durch Arbeit in der JVA Freisteller Tage haben, so werden diese bei der Entlassung berücksichtigt. Diese werden allerdings auch für Samstage und Sonntage verwendet. Sollte er einen Behördentag beantragt haben, wird man ihn rechtzeitig über die Genehmigung informieren. Allerdings sind es auch noch ein paar Tage hin, also ist warten angesagt.

    Hallo Bea,


    auch aus dem GV heraus wird mit Ausgang und Urlaub gelockert.

    Zumal man im OV, je nach JVA, auch erst einmal den Status für Ausgänge und Urlaub erlangen muss.


    Hallo Nadine

    ich kann dich verstehen.

    Ich hatte im GV nach 1,5 Wochen eine Einzelzelle. Im OV war ich in einer 4er Zelle ohne Rückzugsmöglichkeit. Mit insgesamt 8 Frauen rund um die Uhr zusammen war sehr schwierig.

    Ich hab zwischen drin auch überlegt ob ich wieder zurück gehe.

    Allerdings konnte ich nach sehr kurzer Zeit im OV schon jedes Wochenende nach Hause. Dass hat mich das Ganze überstehe lassen. Ich habe nur noch von Mo-Do dort gedacht. Freitag nach der Arbeit war ich weg.

    Auf dein 2/3 wird es wohl keine Auswirkungen haben, denke dich. Obgleich die JVA das natürlich negativ bewerten kann. Denn es ist ja auch eine Art Test, wie du dich gibst, wie deine Sozialkompetenz ist.


    Erkläre dich einfach warum du dass möchtest.

    Ich rate dir jedoch die Zähne zusammen zu beißen. Es ist ja keine lange Zeit mehr.

    Ich habe jede Minute die ich für mich haben konnte genutzt. Ob allein im Zimmer, weil alle im Hof waren oder anders herum.


    Ich wünsche dir viel Kraft.


    LG Kaja

    Danke für die Antwort. Würde er dann am Freitag davor entlassen werden oder kann es auch sein das er erst am Montag danach entlassen wird?

    Er wird wohl am Freitag entlassen. Das muss er auch nicht beantragen. Sollte er in Haft gearbeitet haben und Freisteller haben, könnte die Entlassung auch früher sein. Vorausgesetzt es sind mehr als 2 Freisteller, denn diese werden auch auf Samstag und Sonntag gerechnet.

    Danke an euch alle die mir geantwortet haben, würde gerne das er alles da lassen könnte damit wir nichts mit schleppen müssen da ich ihn mit dem Zug abholen werde

    Er soll das am besten selbst in der JVA abklären. Er sitzt doch an der Quelle. Vermutlich wird er nicht alles dort lassen können. Einfach verschenken geht auch nicht. Das muss rechtzeitig geklärt werden, sonst könnt ihr das im Zug mitnehmen.


    LG Kaja

    . Was für Optionen hab ich in Deutschland ( Haftunfähigkeit, offener Vollzug mit Auflagen , JVA Krankenhaus )

    Ich versuche mal, aus der Erfahrung heraus, deine Fragen zu beantworten.


    Haftunfähigkeit ist in Deutschland eher selten zu erreichen. Die meisten denen dies bewilligt wird, haben nicht mehr allzu lange zu leben. Versuchen kann man das durchaus, nur nicht zuviel Hoffnung haben.

    Offener Vollzug dürfte gänzlich ausfallen. Da steht die Flucht im Weg. Auch wenn Flucht nicht strafbar ist, so stellt sie doch ein Ausschlusskriterium dar.

    Das JVK ist die wahrscheinlichste Option.

    - da in Deutschland kein "homeprison" besteht hat mein Anwalt die Angst das die Zeit die ich Zuhause bin nicht vollends als Haftzeit angerechnet wird

    Da du die Möglichkeit der Kommunikation hast, wende dich an die, in Deutschland, zuständige Staatsanwaltschaft. Die kann dir dazu konkrete Angaben liefern. Passieren kann dir ja nichts, da eine Auslieferung nicht möglich ist. Zumal die Staatsanwaltschaft sicher bereits weiß wo du dich aufhältst. Letztlich ist deine Verhandkungsposition ja auch keine so schlechte. Aber, egal wie, niemals Zugeständnisse ohne dass du etwas schriftliches, in Papierformat, mit Stempel und Unterschrift, in der Hand hast.


    LG Kaja