Beiträge von Kadima

    Und Bayern wieder nicht dabei. Ich verstehe dieses Bundesland nicht. Was gibt es der CSU, einfach immer die Härtesten im Vollzug zu geben?

    War auch immer meine Meinung.... Bis ich mal irgendwo eine nachvollziehbarere Begründung gelesen habe, warum man bei "Weihnachtsamnestien" nicht mitmacht....War für mich ( und meine Nerven ) eine ganz gute Erklärung. Musste ich mich nicht auch noch darüber ärgern


    Man beruft sich damit auf die Gerechtigkeit. Es wird ja auch nicht zu Ostern, Pfingsten, Zuckerfest und Co "amnestiert" und nur weil die Haft um oder kurz nach Feiertagen endet, wäre dies unfair anderen Inhaftierten gegenüber. Man wäre durchaus großzügig bei Ausgang/Urlaub zu den Feiertagen.

    Zumal man bei Endlassungstermin zum Ende des Jahres meist auch, ohne das Wort Amnestie zu verwenden, ein paar Tage "schenkt". Lt meinem Partner sei dies in Kaisheim im letzten Jahr vor Weihnachten mehrfach geschehen. Aber eben nicht als Amnestie deklariert, wahrscheinlich auch um den ganzen Stammtischpolitikern hierzulande keine Angriffsfläche zu bieten.


    Harter Vollzug ist - leider - mehr als Mainstreamtauglich in Bayern.

    ...so lang man selber nicht davon betroffen ist!



    VG

    Kadima



    allen die dieses Jahr wieder davon provitieren: Viel Glück und einfach geniessen!

    Hallo zusammen,


    nach den ersten zwei Monaten in Freiheit, hat sich heute mein "JVA-Info- Radar" wieder aktiviert - ich bin auf eine Meldung gestossen die da sagt, dass ab 2024 in Baden-Württemberg Inhaftierte Zugang u.a. zum Internet (eingeschränkte Seiten ) erhalten sollen.


    Logischerweise ist reflexartig die Frage "Bayern + Telefon" bei mir aufgepoppt und ich habe nach entsprechenden Infos gesucht.

    Der Landtag wollte da im Herbst ja was entscheiden...


    Er hat! Am 12.10. wurde beschlossen, dass man nun auch in Bayern etwas ( starke Betonung auf etwas! ) weniger restriktiv mit dem Telefonieren verfahren wird. Eigentlich schon ab November.


    Allerdings benötigt man noch das Equipment und wenn ich lese, dass die zusätzlichen Beamte zur Überwachung (!!!) erst noch bewilligt und dann eingestellt, ausgebildet werden müssen - meinte man wirklich diesen November? 2022? :cursing:


    Habt ihr schon eine Verbesserung festgestellt? Mein Partner hat noch 2, 3 Kontakte in Kaisheim - aber von denen schreibt bislang niemand von einer Änderung. Auch die "Corona-Wände" bei Besuch sind weiterhin aktuell, heißt es...


    Somit macht es wohl auch Sinn, dass auf der dortigen Homepage weiterhin von "Besuchsersatztelefonaten" die Rede ist.

    Schon traurig.





    VG

    Kadima


    einer der Links zum Thema....

    Landtagsbeschluss: Gefangene in Bayern dürfen öfter telefonieren - idowa
    Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge in Bayern dürfen ab November öfter telefonieren. Alle Fraktionen außer der AfD haben am Mittwochabend im Landtag in…
    www.idowa.de

    Nachtrag...


    Einen Teil seiner Habe ( sowohl aus der Kammer als auch aus dem Haftraum ) hat mir mein Partner bereits per Paket geschickt.

    Gar nicht mal teuer und - nach Antrag - ohne Problem möglich.


    Schau mal ob er vielleicht auch diese Möglichkeit hat. Alles dalassen wird wahrscheinlich nicht gehen...


    VG

    Kadima

    Meinem Haben sie gesagt die sachen wie wasserkocher muss er da lassen, das darf er nicht mit nach hause nehmen. was irgendwie bisschen unlogisch ist weil er das ja bezahlt hat. aber auskennen tue ich mich damit auch nciht wirklich.

    Seine Persönlichen Sachen und klamotten so darf er mitnehmen. ist vltl aber auch was anderes, weil er im GV sitzt

    Wie Wasserkocher darf er nicht mitnehmen?

    Meiner hat noch den "Stadelheimer" in der Habe. Den hatte er während der U Haft gekauft und kann ihn in Kaisheim nicht verwenden, da für diese Anstalt die Wattzahl zu hoch ist.

    Mitnehmen darf er alles was in der Habe ist und was im Haftraum ihm gehört.


    Lebensmittel darf er verschenken, bei z.B. Haartrimmer oder eben Wasserkocher muss eine offizielle Übergabe erfolgen, damit das Gerät dann für den neuen Besitzer eingetragen ist. Bin mir grad nicht sicher, ob da auch eine Kontrolle anstehen würde...


    ---aber wie gesagt, alles was ihm gehört darf auch mit in die Freiheit.


    - und es scheint, jede JVA macht da eigene Regeln. Wieso wundert mich das nicht?



    VG

    Kadima

    ok.. logisch wäre: Fehler vom "Amt", aber wieso hätte er dann mehr Geld für den Ausgang beantragen können, hat aber nix für den Einkauf in der nächsten Woche.... :denken3:



    LG

    Kadima

    Update....

    Fehler vom Amt ist die richtige Antwort. Das Konto war nicht auf "null für den Einkauf", der Beamten-Neuling hat leider einen Sehfehler....

    Mein Held konnte ganz normal eine Bestellung abgeben...


    Schade. Meine Erklärung hat mir irgendwie besser gefallen


    andererseits... zum Thema Urlaub in der nächsten Woche ist bislang noch immer keine Entscheidung gefallen - weder pro noch contra.

    Also könnte es doch sein....

    Jaaaa..... ich trenne mich gerade nur schwer vom Gedanken "baldige Entlassung" - dabei sollte ich es im Grunde besser wissen, was enttäuschte Hoffnung bei mir auslösen kann.

    ( :feuer: :cursing: :evil: :wutkoch: :peitsche: :abkotzen: in genau dieser Reihenfolge )

    LG

    Kadima


    ... und danke fürs Daumendrücken, also falls ihr nix weiter vorhabt: bitte damit weitermachen :blumen: Danke

    Danke für r die ausführliche Antwort, aber die Situation ist anders, glaub ich…

    Das vom Arbeitsentgelt angesparte Ü Geld für die erste Zeit nach der Entlassung ist seit ewig voll, , obwohl es zwischendurch immer mal angeknabbert wurde, zb passender weise für Zahnersatz. Aber wie gesagt, dieses Konto ist voll und darum geht es nicht. es geht hier ja ums Haus Geld, von dem die monatlichen Einkaufe bezahlt werden. Wahrscheinlich werden die einzelnen Konten in jedem Bundesland unterschiedlich bezeichnet.


    Der Hinweis vom Beamten bezog sich ganz klar auf seinen nächsten Einkauf. nur auf den Einkauf. Er durfte ja von diesem Einkaufs-Konto Geld für den Ausgang gestern nehmen, nur darf er davon - obwohl das der eigentliche verwendungszweck ist, in der nächsten Woche nicht einkaufen. Wenn es denn stimmt und der junge Beamte nicht irgendwas durcheinandergebracht hat. Mal schauen, morgen kriegt er ja einen Bestellschein, oder war das Dienstag? Ach egal. Wird sich hoffentlich klären, Ich mache mir wahrscheinlich mal wieder ganz unnötig Stress. In diesem Fall eher: unnötig Hoffnung …. Ich bin diese ganze Knast schei…. Einfach sowas von leid…


    Lg Kadima

    stimmt ist überall anders geregelt. Aber in diesem Fall liegt mir die Aussage "Kein Geld für den nächsten Einkauf" im Magen. Generell gibt es zwei Einkäufe/Monat. Haupteinkauf und ein Nacheinkauf. der Haupteinkauf soll nächste Woche bestellt und dann am 16 geliefert werden. Alles normal soweit, da das Taschengeld für Ausgänge vom Einkaufskonto genommen werden muss ( Urlaube gehen tatsächlich auch aus Ü- oder Eigengeld ) kam halt die "Info" das er für den nächsten Einkauf auf "Null" steht - bei einem Guthaben von mehr als 120,--.... Wie gesagt, das Taschengeld für den Ausgang am Samstag hat er von eben diesem "Einkaufs-geblockten" Konto genommen. Ohne Probleme. Er hätte auch mehr als 20,-- haben können....


    Wenn er keinen Mist gebaut hat, kann er ja logischerweise keine Sperre von Wasauchimmeralles bekommen haben.

    Sollte es so sein, wäre es ja ganz cool, wäre es nicht zu spontan, alla Morgens nichtsahnend aufstehen und dann vom Beamten eine Rolle Müllbeutel in die Hand zu bekommen mit "Jetzt pack ma zusammen, war nett mit Dir, ich bitte um kein Wiedersehen".


    Für alles andere müsste er doch aufgeklärt werden, oder nicht? Wäre nicht sowieso bald ET? Hab mal Profil gestalked, Ende 2022 müssten die 6 Jahre doch um sein, oder?

    Aufklärung gab es keine, im Moment sind relativ viele "Frischlinge" unterwegs - lt meinem Partner war die Aussage "auf Null" dem jungen Kerl schon mehr als peinlich

    Klar hat mein Held nachgebohrt, sitzt ja nach dem seltsamen Gutachten auf heißen Kohlen.... Aber der Beamte ist dann zurückgerudert und meinte, dass wird ihnen Herr X noch genauer erklären. Der hat aber erst am Dienstag wieder Dienst....

    Ärger hat es sicher nicht gegeben, dann wäre doch mal als erstes der Ausgang futsch, denke ich mir jedenfalls.


    und dann der noch schlummernde Urlaubsantrag. Ablehnung und in letzter Zeit auch Genehmigung kommt ratz-fatz - da war die Info: "liegt auf Eis" Warum? Keine Antwort, wie gesagt - Frischlinge....


    Ich hoffe ich habe meinen Helden nicht angesteckt mit der Idee "baldige Entlassung", aber irgendwo ( wahrscheinlich hier :)) habe ich gelesen, das das letzte Wochenende in Haft in der Anstalt verbracht werden muss. Urlaub ist deswegen nicht möglich.


    oh....sehe gerade ich bin seit Jaaaahren mit falscher Haftzeit unterwegs... ET ist Anfang Dezember 2023 - habe wohl bei der Anmeldung im wirren Kopf so einiges durcheinander gebracht. Wir hätten noch gut 15 Monate auf dem Tacho, daher ist die Idee "Entlassung steht an" wahrscheinlich meiner Phantasie geschuldet.

    Leider...


    andererseits: was schreibt die JVA auch in seinen Vollzugsplan: "...u.d. Umständen ist eine vorzeitige Entlassung im 3. Quartal 2022 vorstellbar." Richter und STA hatten ja, positives Gutachten vorausgesetzt, ebenfalls einer Entlassung mit Reststrafe zugestimmt.

    - da soll man nicht auf krumme Gedanken kommen :grazy:


    LG

    Kadima

    Guten Morgen,


    habe mal eine Frage die mich seit dem Ausgang gestern umtreibt.


    Mein Partner war überraschend mies drauf, er hatte vergessen Geld für den Ausgang zu beantragen und nun musste es schnell gehen.

    Hat auch funktioniert...


    Aber in diesem Zusammenhang, er hatte vorsichtshalber nur 20,-- beantragt damit es schnell geht, meinte der Beamte: "Wieso nicht mehr? Sie haben ja in der nächsten Woche eh keinen Einkauf.. Ihr Einkaufskonto ist auf Null." Hä? Einkaufssperre ? Warum? Konnte ( wollte?) der Beamte dann auch nicht weiter ausführen. Mein Partner hat voll durchgearbeitet, das Konto wäre gut gefüllt. Normalerweise...Und mit "Nullstand" gäbe es ja auch kein Geld für den Ausgang, ist für mich irgendwie unlogisch.



    Zusätzlich nagt an meinem Helden, dass der Urlaub übernächstes Wochenende auch noch nicht genehmigt wurde. Das ging alles viel schneller in den letzten Monaten.


    Ich glaube nicht wirklich, dass jemand mit "Einkaufssperre" dann trotzdem Ausgang hat. Zumal ja auch nichts vorgefallen ist, was so eine Sperre zur Folge haben könnte.



    Natürlich haben wir uns dann zusammengerauft und die Zeit genossen, aber - es nagt noch immer...


    Vielleicht wollte er die "nur" 20,-- entschuldigen, warum auch immer, für literweise Kaffee hat es leicht gelangt.

    Oder...meine Idee: er braucht keinen Einkauf mehr, da die Entlassung ansteht - würde, na ja für mich vor allem weil ich es so will, auch erklären, warum die Urlaubszusage auf "Eis" liegt. Absagen gibt es in Kaisheim sofort, mit sowas sind die schnell!



    Bin mal gespannt ob es noch weitere Vermutungen gibt? oder vielleicht sogar eine logische Erklärung.

    Ich träum derweil weiter von einer kurz bevorstehenden Entlassung....


    ok.. logisch wäre: Fehler vom "Amt", aber wieso hätte er dann mehr Geld für den Ausgang beantragen können, hat aber nix für den Einkauf in der nächsten Woche.... :denken3:



    LG

    Kadima

    Hi Naaddi,


    vielleicht ist ja ein Express-Reisepass noch eine Idee.? Kein vorläufiger, der wird nicht akzeptiert , der wäre sogar noch schneller - kann man sogar am Flughafen noch "machen".


    Ein Express Pass dauert maximal 3 Tage, meist ist er innerhalb 48 Stunden fertig. Kostet aber auch über 30 Euro mehr.

    Schau mal hier https://www.reisepass.org/express-reisepass/



    Andererseits finde ich die Idee von Ratatouille ziemlich elegant. Dann "feiert" ihr in deinen Geburtstag rein und der richtige Tag ist nicht "auf ewig" mit dem Besuch im Gefängnis verbunden. Ok... ich bin jetzt auch nicht wirklich romantisch veranlagt.... 8o


    LG

    Kadima

    Ach wenn es O.T. ist, 10 Briefe habe ich jede Woche versendet. Telefonieren durften wir alle 14 Tage 7.min lang, was aber schon 20 Jahre her ist.

    Heutzutage hat die JVA Wittlich Telefone auf jeden Haftraum.....was ich immer noch nicht fassen kann.

    Da liegt man gechillt auf dem Bett seiner Zelle, schaut sich das Trash-Programm in der Goltze an und plötzlich klingelt das Telefon.....und :telefonieren: .

    Davon konnten wir damals nur träumen.

    in manchen Gegenden träumt man noch immer und - so wie es aussieht - trotz vorgesehener Gesetzesänderung auch noch länger. ( Wobei Hauftraumtelefonie für Bayern eh gleichbedeutend mit der Besiedelung des Mars sein dürfte...)


    Der "nur im Notfall" Passus soll durch "Ermessen und Möglichkeiten der JVA" ersetzt werden = de facto wird der Status Quo vielerorts sehr wahrscheinlich erhalten bleiben. :cursing:


    ... da hilft nur reges Schreiben! 10 Briefe haben mein Partner und ich ebenfalls in weniger als zwei Wochen fabriziert. Das hat sich mittlerweile zwar reduziert, aber selbst in "Ausgangs-Urlaubs-Zeiten" schaffen wir immer noch leicht 10 pro Monat - jeder von uns.


    Ach ja.... auch Vielschreiber werden in "unserer" JVA gerne mit "blöd-überforderten" Kommentaren der Beamten bedacht. Noch ein Grund mehr, weiterhin viel zu schreiben! :peitsche:


    LG

    Kadima

    Hallo Ada,


    ich hatte verstanden, dass das mit dem Gutachten schon so entschieden wurde?!

    Also ist das jetzt noch gar nicht sicher?


    Wenn bei der Anhörung entschieden wurde, dass es ein Gutachten braucht, wird der Richter ohne ein solches keine Entscheidung treffen und es wird eines erstellt.

    Klar hätte der Richter auch gegen die Stimmen der JVA und STA entscheiden können, aber das ist wohl ziemlich selten.

    Vor allem wenn die JVA sich negativ äußert sind die meisten Richter gerne doppelt vorsichtig. Gutachten sind momentan anscheinend sehr in Mode...



    Ich verstehe nur zu gut, wie es dir gerade geht - aber sieh es doch so: er hat seine Therapie beendet. Mit Auszeichnung. DAS ist etwas worauf er stolz sein darf und was euch für die Zukunft ein gutes Fundament gibt. Ob das ein Staatsanwalt/Gericht nun "berücksichtigt" kann doch egal sein. Er hat die Therapie d in erster Linie für sich und für euch durchgezogen. Das ist, meine Meinung, mehr wert als diese Monate...


    und wie gesagt, Halbstrafe ist die große Ausnahme. Auch bei kürzerer Straflänge.

    2/3 kommt doch auch bald - und mit Gutachten In der Tasche hat er nochmal bessere Chancen.


    Seit ihr bei dieser Halbstrafen Geschichte eigentlich anwaltlich vertreten?

    Irgendwie mag ich gar nicht glauben, dass man ihn da so blauäugig in die Anhörung geschickt hat.


    sei lieb gedrückt und Kopf hoch!

    LG

    Kadima

    Hallo Ada,


    Menno... was ist denn los bei den Gerichten? Das erinnert mich 100% an das Reststrafengesuch meines Partners.


    Alles positiv von der JVA geschrieben, vorzeitige Entlassung befürwortet und die STA grätscht rein und fordert ( ohne BTMG oder Gewalt Delikt...) ein Gutachten.

    Leider hat der Richter dem zugestimmt und nun warten wir seit mehr als zwei Monaten auf die Gutachterin...

    Einzig positiv - ALLE sind bei entsprechend ausfallendem Gutachten für eine vorzeitige Entlassung.


    Gutachter entscheiden, eigentlich, gar nix. Sie sollen die Gerichte in ihrer Entscheidung unterstützen, helfen.


    Wahrscheinlich hilft es dir nicht wirklich, aber Halbstrafe ist - nicht nur in Bayern - bei Strafen über 2 Jahren eine ganz große Seltenheit.



    LG

    Kadima

    Genauso wie Fluchtgefahr bei EU Ausländern, was ja eigentlich Diskriminierung ist.

    Hallo Tamie,


    Fluchtgefahr ist ein U-Haftgrund. Drohende Haftlänge und auch der Tatvorwurf spielen da ebenfalls eine Rolle.

    Da würde ich nicht gleich an Diskriminierung denken, wenn jemand mit EU-Pass in U-Haft genommen wird und bleibt....


    Mein Partner - nur mit deutschem Pass = U-Haft da Fluchtgefahr.

    Kompagnon, gegen den im gleichen Zusammenhang ermittelt wurde, Deutscher mit sowohl spanischem wie auch argentinischem Pass = keine U-Haft, hat ja eine schwangere Ehefrau . -- beide haben sich drei Tage nach den Haus- und Bürodurchsuchungen nach Südamerika abgesetzt.

    Mein Partner war da schon in U-Haft. Fluchtgefahr, da keine familiäre Bindung - und das obwohl wir damals schon um Jahre länger zusammen waren als die beiden anderen - haben nur in getrennten Wohnungen gelebt und ohne Trauschein.


    Wenn ich es mir so durch den Kopf gehen lasse: Diskriminierung von Lebensgefährt*innen?! :/



    Die Zeit der U-Haft ist einfach Sch.... alles in der Schwebe, gefühlt dauert es ewig. Trotzdem ist die Zeit nicht verloren, wenn es zur Verurteilung kommt wird diese Zeit angerechnet.


    Bleib stark

    LG

    Kadima

    . Aber wir alle vorher schon geschrieben haben, manchmal lohnen sich 2-3 Monate mehr, damit man danach die vollständige Freiheit hat.

    Sehe ich genauso... und die Ausgangsstrafe ist ja auch nicht so hoch, dass trotz Endstrafe eine Führungsaufsicht droht.

    Lt meinem Partner geht derzeit bei denen zur Zeit kein Endstrafler ohne FA aus dem Bau. Aber die Strafen sind dort generell viel höher.


    überlegt euch das gut. Wobei ich auch jeden verstehen kann, der einfach nur "raus" will :knast:


    VG

    Kadima

    Hallo Zusammen,


    ich habe mal wieder eine Frage, die mir gerade Kopfkino vom Feinsten bereitet....


    Seit einigen Wochen erzählt mein Held von Vollzugsplänen anderer Inhaftierter in denen die vorzeitige Entlassung bereits vermerkt sei.

    Meine Meinung:"ist bestimmt total unverbindlich formuliert so a la: Wenn sich XY wie bislang vorbildlich führt und auch seitens der STA, Vollstreckungskammer keine Einwände vorliegen, ist eine Entlassung im 4. Quartal 2022 möglich." so was in der Art eben, nichts bindendes...

    Mein Partner hat dem immer widersprochen - er habe es ja selbst gesehen und erst auch nicht glauben wollen. Aber, angeblich alles ganz eindeutig und unmissverständlich.

    Im Spaß meinte er: das hat kein Jurist geschrieben...


    Heute hat er - endlich - seine aktuelle Fassung erhalten. Und da steht: Entlassung im 3. Quartal 2022. Nicht mal auf das, immer noch, ausstehende Gefährlichkeitsgutachten oder gar auf STA und Vollstreckungskammer wird eingegangen.


    Ok die JVA hat ihn ja schon in der Stellungnahme zum Reststrafengesuch mit Lob überschüttet, dass die dafür waren/sind ist kein Geheimnis.

    Einzig das Gutachten und die, damals, noch nicht erfolgten Ausgänge/Urlaube waren letzten Endes für die STA / Richter entscheidend.


    Das Gutachten findet gar keinen Widerhall im Plan, genauso wenig wie die jetzt endlich angelaufenen Ausgänge...

    Alles sehr seltsam.


    Mein Partner wollte wegen Gutachten und Ausgang, dass der Plan korrigiert wird ( mal wieder...), aber ich denke er sollte erstmal mit seinem "Vertrauensbeamten" sprechen. Bloß nichts riskieren - wenn es so schön im Plan steht gilt das! Basta!

    Oder? :duck2:



    Nun gut, in den Vorgänger Plänen stand auch schon mal das er 25 Jahre jünger ist und/oder unter Alkoholeinfluss Brände gelegt hat. Da hat er natürlich sofort reagiert, wobei mit dem Alter wohl erst auf Nachfrage....

    an die fehlerhafte Schreibweise seines Namens hat er sich mittlerweile gewöhnt. Er meinte die diesjährige Variante wäre besonders niedlich....


    Was meint ihr? kann ich seinen Krempel so langsam aus dem Keller holen?


    LG

    Kadima


    4.6. nächster Ausgang - 17.6.-19.6. Urlaub! ( nach nur 2 Ausgängen!!!!) alles - angeblich - schon vom Chef unterzeichnet :tanz:

    Vielen Dank für die Antwort.

    Den Anruf von der JVA hab ich erhalten, wo ich gefragt wurde, ob meine Nummer freigeschaltet werden kann.

    Geld hab ich ihm überwiesen, ist auch eingegangen.

    Ich schreibe ihm jeden Tag, von ihm kam letzte Woche 1 Brief. Bis heute nichts weiter. Muss sagen bin schon enttäuscht.

    Hallo DDs09


    lass ihn doch erstmal ankommen.

    Ist es die erste Haft für ihn? Dann ist die Situation genauso fremd und neu für ihn, wie für dich.

    Klar - seine eigene Schuld und trotzdem - einfach ist das alles nicht. Meiner hatte anfangs eine Schreibblockade - aus Scham....

    Und, ganz praktisch gedacht: hat er Briefmarken um zeitnah zu antworten. In manchen BL/JVA darf man eine kleine Menge mit im Brief schicken, wobei wohl schon einige das nicht mehr gestatten ( Drogenschmuggel...)


    und eines mußt du auch für dich verinnerlichen, wenn du diese Zeit zusammen mit ihm und ohne "Schaden" überstehen willst: Geduld ist das neue Zauberwort.

    Nicht leicht, ich übe ab und an immer noch, aber wirklich hilfreich


    VG

    Kadima

    Hallo Tojeto,


    dieses Familienseminar geistert auch seit langem durch Kaisheim. Habe schon mit so mancher Angehörigen gesprochen, die davon träumt(e)...

    Ich habe mal ein PDF angehangen, ist aber aus 2019...


    Fakt war - in den letzten Jahren "vor Corona" hatte die Anstaltsleitung dort niemanden für geeignet eingestuft. Gute Worte der Seelsorger hin oder her...

    Aber Kaisheim ist in diesem Zusammenhang eh speziell.

    Wobei, die "südbayerischen Seminare" sollen - so das Gerücht - eben aus obigen Grund gerne mal ausfallen. Nicht ausreichend Teilnehmer...

    Anscheinend hat man da im Norden die geeigneteren Inhaftierten. :noo:


    So übel liest es sich das auch nicht, zu mal ich es gar nicht falsch finde sich über Partnerschaft/Familie mit professioneller Hilfe Gedanken zu machen.

    Von den Partnerseminaren die es vor Corona in Kaisheim gab, weiß ich, dass trotz "Leitung" durch die jeweiligen Seelsorger das Thema Religion nicht übermäßig Platz eingenommen hat.



    Und wie gesagt, gerade bei längeren Strafen, finde ich so ein langsames wieder "Angewöhnen" mit Anleitung gar nicht so dumm.

    Zumal, nach meiner Info, die Zeit auf die Haft angerechnet wird.



    Also ich würde mich freuen, aber ohne Kids ist das für uns nicht von Belang.

    Freu ich mich also für dich, wenn es klappen sollte :daumen:


    LG

    Kadima

    Familienseminar.pdf

    (4) Für eine Person, der durch eine richterliche Entscheidung die Freiheit entzogen ist, begründet § 17 Absatz 1 keine Meldepflicht, solange

    1.der Vollzug der Freiheitsentziehung drei Monate nicht überschreitet oder

    2.die betroffene Person im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und der Vollzug der Freiheitsentziehung die Dauer von zwölf Monaten nicht überschreitet.


    So ist nun mal die gesetzliche Lage, über 1 Jahr wird umgemeldet.

    Ok, habe nicht gesagt, dass es nicht so ist. Aber mein Partner ist seit 2018 in Kaisheim. Umgemeldet wurde er erst im Juni 2021….

    Neu ist das Gesetz nicht, aber vorher konnte man sich angeblich dort gar nicht anmelden, bzw. es wurde nicht gefördert…

    Und dann ging es plötzlich ganz schnell


    Ich habe sogar 2020 seinen perso bekommen, damit ich ihn bei mir anmelden kann. Mit Vollmacht und allem was dazu gehört. Warum der Aufwand, wenn es eigentlich ein Gesetz gibt, dass dies eindeutig regelt?


    Es gab auch einen Bericht in der Augsburger allgemeinen im Dezember 2021 glaub ich… da wurde über den plötzlichen Einwohnerzuwachs berichtet.


    Vg Kadima



    Ich den Bericht leider nicht verlinken. Ist vom Januar diesen Jahres und im donauwörther Teil der Zeitung erschienen.

    Da wird von einer Gesetzes Änderung gesprochen.

    Ist bei uns im letzten Jahr auch passiert.

    Angeblich bei Strafen ü 12 Monaten "Pflicht" - hat vorher keinen gekümmert und plötzlich "zack! umgemeldet"...

    Für die Gemeinden in denen die JVA "sitzt" hat das den Vorteil, dass durch einen höheren "Einwohnerschlüssel" mehr Geld fliesst.


    Woher auch immer - vom Einkommen der Inhaftierten sicherlich nicht.


    War, wenigstens, in Kaisheim lange in der Diskussion - scheint aber ein Bundesgesetz zu sein, dass auch Bayern nicht - wie sonst gerne üblich - umgehen kann.

    Die Marktgemeinde freut es angeblich, andererseits müssten die den Inhaftierten nach der Entlassung mit Sozialleistungen zur Seite stehen. Sind ja dort gemeldet.

    Werden wohl davon ausgehen, dass jeder Entlassene sofort weg will...


    Also eine WIN Situation für das Nest. :boese:






    LG

    Kadima

    Tojeto4 Wo ist deiner? hört sich gefährlich nach Kaisheim an....

    da waren im März so viele Beamte im Krankenstand, das nichts mehr ging. Die Gefangenen wurden extern verköstigt, weil auch Küche und Bäckerei dicht waren...


    Die Vorgehensweise "Anruf-Rückruf" ist nicht neu und sicher ginge das auch eleganter, aber wenigstens muss der Inhaftierte nichts zahlen. Das war/ist mir in diesem Zusammenhang wichtiger.



    Natürlich weiß ich auch, Papier ist geduldig - aber warum sollte man nicht erst einmal das Ergebnis abwarten?

    Haftraumtelefonie wie andernorts wird es in Bayern sicher nicht geben, schon klar...


    von dem "sehr wichtig" habe ich im Gesetzentwurf nichts gelesen. In dem zugegeben langen Protokolll steht, das man regierungsseitig einen eigenen Entwurf einbringen will und den dann im Ausschuß diskutiert. Hier nervt der Zeitfaktor, das Ganze wird wahrscheinlich noch eine Weile dauern.


    Was mir am wenigsten schmeckt, ist die Carte blanche an die Anstalten. Da wird das Telefonieren ausdrücklich von den örtlichen, personellen, etc. Gegebenheiten abhängig gemacht. Das wäre ein Passus den ich sofort streichen würde!

    Auch die zeitliche Einordnung "Telefonate - Entlassungsvorbereitung", d.h. mehr Telefon am Ende der Haft finde ich grenzwertig. Ist aber, denke ich, vom Aufwand her eh nicht durchzuführen.



    Aber wie gesagt, noch wird diskutiert und vielleicht sind wir dann vom Endprodukt überrascht.


    VG

    Kadima