Hallo Sherobin,
es dürfte sich nicht negativ auswirken, wenn er den Antrag aufrecht erhält. Die Erfolgsaussichten sind allerdings nicht allzu gut, da Gnadenbescheide nur in Ausnahmefällen positiv beschieden werden. Es soll insbesondere unbillige Härten ausgleichen, die bei Erlass des Urteils noch nicht ersichtlich waren ( so einer der Standartformulierungen bei den Textbausteinen).
Wenn ein Gnadengesuch bei der Staatsanwaltschaft eingeht, wird ein Gnadenheft angelegt und die Akte dem Vollstreckungsdezernenten vorgelegt. Der holt dann Stellungnahmen der JVA und des Gerichts erster Instanz ein, bevor er entscheidet. Bevor er diese Stellungnahmen einholt, muss er sich entscheiden , ob er die Vollstreckung vorläufig einstellt. Bei Gnadengesuche, die Erfolg haben könnten, macht er dies. In den anderen Fällen lässt er die Vollstreckung weiter laufen, da ein Gnadengesuch keine aufschiebende Wirkung hat. Da bei deinem Mann die Vollstreckung nicht vorläufig eingestellt wurde, ist wohl eine negative Entscheidung beabsichtigt. LG Lasker