Hallo Bibi,
lade einfach mal das Konto zum telefonieren auf.
Es gibt die Situation, das der Anruf vermittelt wird, aber die Verbindung abbricht, wenn nicht genug Guthaben auf dem Konto ist um eine Minute abzudecken.
Gruß
Bikerboy
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Hallo Bibi,
lade einfach mal das Konto zum telefonieren auf.
Es gibt die Situation, das der Anruf vermittelt wird, aber die Verbindung abbricht, wenn nicht genug Guthaben auf dem Konto ist um eine Minute abzudecken.
Gruß
Bikerboy
Hallo TZ,
welche Anträge möchte denn dein Mann stellen?
Aus meiner Erfahrung kann ich dir sagen, der erste Vollzugsplan wurde nach 6-9 Monaten im GV erstellt.
Ob es da eine grundsätzlich Regel gibt, eher nein, hängt auch von der Straflänge ab.
Je länger, je mehr Zeit kann sich die JVA lassen, ist eben keine Eile geboten.
Daher spielt die Reihenfolge, wer wann welchen VP bekommt eher wenig eine Rolle.
Hast du denn schonmal mit dem Angehörigenbeauftragten gesprochen und deine Sorgen mitgeteilt?
Gruß
Bikerboy
Hallo Hilde,
die Zeit bis zur Verhandlung und dem Urteil waren für uns auch die schlimmsten Wochen in unserem Leben.
Alles war so unwirklich, nicht real begreifbar. Mit dem Urteil hat sich das dann etwas gebessert.
Nun war klar, was die nächsten Jahre zu bewältigen sein würde.
Ich finde es super, das du deinen Sohn zur Seite stehst.
Du hast es bisher geschafft, dann schaffst du die nächsten Hürden auch.
Ob nun ein neues Telio gebraucht wird oder nicht, er kann vieles von da drinnen klären und wird sich sicher bald melden.
Warte mal ab, was sein Anwalt berichtet.
Gruß
Bikerboy
Hallo Hilde,
glaube mich zu erinnern, das es recht schnell ging und unser Spezie konnte sich zeitnah melden.
War zwar alles in Berlin und SWH ging aber ohne Probleme.
Klar dauerte es so einige Zeit, ich denke es kommt auch auf den weiteren Weg an.
Wenn er nur für die Verhandlung verschubt wurde, kann es auch sein, es gibt keine Kontakte, da er dort in einem Extrabereich unteregebracht ist (eben genau für die Verhandlungstage).
Ob es dann Sinn macht, alles zu beantragen, das weiß ich nicht.
Je nach Urteil wird er ja erneut verlegt, in die entsprechende JVA oder kommt raus und bekommt dann nen Aufruf zum Haftantritt oder bekommt Bewährung...
In U-Haft sind es halt andere Regeln wie in Strafhaft.
Hat er sich denn schon aus Lingen gemeldet?
Ohne Geld zum telefonieren wird es nicht so einfach, jede JVA hat ja eigene Konten und wir haben bestimmt schon 5-6 andere Teliokonten aufgeladen..
Gruß
Bikerboy
Hallo ama
Bis jetzt hat alles wunderbar geklappt, auch Besuche und auch Telefonate, ich kann nichts negatives sagen.
Ich finde es sehr schön, auch unter den bescheidenen Umständen, mal solche Sätze zu lesen.
Ob und wann es im Bayern den Ausbau gibt, wird keiner genau wissen.
Wir haben es ja in Berlin erleben dürfen, ja es geht.
Unser Spezie hat also auf seiner Zelle seit einigen Monaten das Haftraumtelekommunikationssystem.
Ob es nun gerade für den OV so wesentlich ist, da kann man sich drüber streiten.
Es ist aber ein kleiner Schritt in die "Normalität".
Man darf auch nicht vergessen, das der Spaß seinen Preis hat und der Inhaftierte sollte den wuppen können, sonst geht gleich ne neu Schere auf.
Ihr scheint es aber auch ohne den Komminikationskram gut zu schaffen, macht da weiter, es ist doch heute eh alles medial vermurkst.
Gruß
Bikerboy
Hallo Ute,
klingt alles etwas verworren.
in der jetzigen Anklage sind 2 Anklagepunkte,für den einen davon wurde ihr Mann schon verurteilt und hat gesessen.Der fand in einem anderen Bundesland statt.
Wie geht das denn, das dieser Anklagepunkt nun ein neues Urteil zur Folge haben kann?
Ich würde nicht von einer Verlegung ausgehen, solange die Verfahren nicht abgeschlossen und ein Urteil rechtskräftig ist.
Auch danach ist es nicht einfach über Landesgrenzen verlegt zu werden.
Es müsste gute Gründe geben, familiäre Bindung ist nicht immer ausreichend.
Gruß
Bikerboy
Hallo samson
... Eine private tägliche Kinderbetreuung wird sich mein Partner leider nicht leisten können.
es gibt auch ehrenamtliche Möglichkeiten (Thema Leihoma).
Das hätte natürlich etwas Vorlauf benötigt und braucht auch seine Zeit.
Ist der Vater des Kindes denn überhaupt im Bilde, was da auf ihn und das Kind zukommt?
Wenn ich mir die Fakten hier anschaue, kann der Vater nur in TZ gehen oder eben das Arbeitsverhältnis beenden(lassen).
Ob das Amt die Wohnung finanziert, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Was macht es denn für einen Sinn, wenn der Vater Vollzeit ackert und keine Zeit mehr für das Kind hat?
Das muss aber jeder selber entscheiden, klar ist, das die Wunde groß sein wird, Trennung geht an keinem Spurlos vorbei.
Ich hoffe für dich, das du den Knastaufenthalt zum Umdenken nutzen kannst und auch Kleber für die Zeit danach findest.
Gruß
Bikerboy
Hallo am22,
ich vermute, hier werden jetzt gleich unzählige Varianten von Aufgaben des Sozialarbeiters gepostet.
Unser Spezie hatte schon eine ganze Hand voll "SozialarbeiterInnen".
Ich habe persönlich mal eine Dame mit dieser Bezeichnung kennengelernt.
Sie hat damals unseren Spezie bei einem der Ausgänge aus dem GV begleitet.
Der Status bleibt mir bis heute unerklärlich, denn aktuell ist seine jetzige "Sozialarbeiterin" Teilanstaltsleitung im OV.
Hier gibt es Mailkontakt mit uns und die Dame hat entscheidenden Einfluss auf seinen Haftverlauf.
Also, alles iwie undurchsichtig und von, "hat keine Ahnung", "hat nichts zu sagen", bis eben zur Erstellung von Gutachten/Stellungnahmen zum Haftverlauf und der Entlassung ist hier vieles möglich.
Gruß
Bikerboy
Hallo Partnerin,
du bist ja vollkommen durch den Wind, was passiert, wenn die StA die Erlaubnis verweigert?
Was passiert, wenn die Erlaubnis erteilt, der erste Termin aber erst in einigen Tagen sein darf?
Stell dir vor, du bist tatsächlich zu Besuch und siehst deinen Freund und dann kommt der Aufruf sich zu trennen, weil die Zeit um ist.
Wir kennen den Tatvorwurf hier nicht, es kann da auch Besuchsregeln mit Trennscheibe geben, das kannst du dir auch mal vorstellen.
Glaube uns bitte, hier in diesem Forum sind gesammelte Erfahrungen am Start.
Besonders die Infos von OpenDoor, solltest du dir zu Herzen nehmen.
Es bringt dich doch keinen Schritt weiter, wenn nur das "Prinzip Hoffnung" und "Schuld sind die Anderen" bei dir läuft.
Gut das du Freunde hast, die dich auffangen und in der schweren Zeit unterstützen.
Manno, ich hoffe so sehr, das du bald von diesen Qualen erlöst wirst.
Alle Daumen sind gedrückt und lass deinen Kummer ruhig hier, jeder braucht so sein Ventil.
Gruß
Bikerboy
Genau wie Bea es schreibt. Kopie der Haftbescheinigung zum gegnerischen Anwalt, per Einschreiben!!!
Gruß
Bikerboy
Guten morgen BlueBird,
aus meiner Erfahrung kann ich dir nur sagen, das es am Anfang extrem war.
Nach und nach tröpfelten die bitteren Erkenntnisse und die Hoffnungen verschwanden am Horizont.
Wenn ich da eins gelernt habe, rechne mit dem "Schlimmsten", dann macht dir der ständige "es könnte ja auch gut gehen" Illosion, weniger Kopfschmerzen.
Das Leben hier draußen geht weiter, verliere dich nicht in Gedankenspielen, lenke dich mit dem Alltag ab.
Gruß
Bikerboy
Hallo bluebird,
Mein Partner war immer ehrlich zu mir und ich wusste auch, was passieren kann..
Diese Satz macht mir einige Kopfschmerzen.
Sei also sehr vorsichtig mit deinen Angaben, schnell ist man als "Mitwisser" in einer misslichen Lage.
Als möglicher Zeuge bist du dann schnell in der Klemme, du kannst dich nicht auf Aussageverweigung berufen (kein Verwandschaftsverhältnis) und bist zur Wahrheit verpflichtet.
Gruß
Bikerboy
Hei, Glückwunsch,
bleib sauber und mach was draus!
Gruß
Bikerboy
Hallo Partnerin,
sicher hast du an den Beiträgen hier schon bemerkt, das die Sichtweise auf bestimmte Vorgänge schon abweichen können.
Hier schreiben aber auch Betroffene und die haben ihre Erfahrungen gemacht.
Natürlich kannst du hinter deinem Freund stehen und ihm die Geschichten glauben.
Man kann für alles einen Grund finden, auch warum er wohnungslos war oder geworden ist.
Wenn er vom Haftbefehl wusste, warum hat er nicht selber die Sache geklärt?
Wenn du von dem Haftbefehl wußtest, warum hast du nicht auf eine Klärung hingewirkt, wenn alles nur "pillepalle" sein soll?
Bewährung ist mit bestimmten Auflagen verbunden, kanntest du seine Auflagen, hat er sich daran gehalten?
Wie auch immer, pass auf, das du nicht in die Sache hineingezogen wirst.
Immer wenn starke Emotionen das klare sachliche Denken behindern, wird es kompliziert.
Gruß
Bikerboy
hat sein Anwalt gefragt ob das ginge das er sich bei mir anmeldet.
Na klar, damit möchte er versuchen, die Chancen bei der Haftprüfung zu verbessern.
Was bedeutet es aber für dich?
Du hast einen zweifach Vorbestraften aufgenommen, der z.Z. auch noch ein offenes Verfahren an der Backe hat, keine Ahnung, ob das der Vermieter auch so entspannt sieht.
Was passiert, wenn plötzlich die Polizei bei dir an der Tür klingelt und nach ihm fragt?
Was passiert, wenn deine Wohnung mit der Tat in Zusammenhang gebracht wird?
Das hatten wir auch alles schon, hat den Richter im Fall unseres Sohnes einen Schmutz interessiert.
Gruß
Bikerboy
Hallo Partnerin,
Was ich mir durch den Text hier erhoffe weiß ich selbst nicht.
Aber irgendwie musste ich das los werden.
genau dafür ist dieses Forum ja auch gedacht, hier kannst du dich mit Gleichbetroffenen austauschen und deine ersten Sorgen teilen.
OpenDoor hat ja schon den möglichen sachliche Ablauf dargestellt.
Du schreibst, dein Freund ist kein Unbekannter für die Justiz, dann kennt er bestimmt schon die Verfahren und ist nicht zum ersten mal in (U)-Haft.
Neben der Fluchtgefahr besteht in manchen Delikten auch noch die Verdunklungsgefahr.
Das kann dann auch ausgeweitet werden und es kommt zu Kontakteinschränkungen.
Du hast leider nur geringe Chancen an Infos zu kommen, ihr seit weder verwandt, verschwägert, noch verheiratet.
Macht das alles nicht leichter, so ist es aber und du solltest dich mit den Gegebenheiten arrangieren.
ob er evtl unter melde Auflagen wieder raus darf weil er nun einen festen Wohnsitz nachweisen kann
naja, ich bin ja nicht der Haftrichter, ein "Unbelehrbarer in der Dauerschleife", wie würdest du den entscheiden, wenn es nicht dein Freund wäre?
Es ist ja WE und bestimmt hast du etwas Zeit, schreib ihm doch einen Brief (aber keine Dinge im Zusammenhang mit der Tat), das vermittelt das Gefühl, etwas getan zu haben.
Gruß,
Bikerboy
GuMo Chris, vielen Dank für die Erweiterung der Bearbeitungsfunktion zum Blog.
Ich erlaube mir noch den Hinweis, dass es schon möglich ist, die Inhalte mit copy und past in andere (privaten) Ordner abzulegen und für sich zu archivieren.
Bittte achtet auch auf die Persönlichkeitsrechte bei der Weiternutzung der hier erstellten Beiträge.
Es ist ein Irrglaube, das es eine völlige Anonymität gibt.
Gruß
Bikerboy
Nun, es bleibt die alte Erkenntnis: "Geld regiert die Welt" und das nicht nur vor Gericht.
Schönen Abend euch allen,
Gruß
Bikerboy
FAQ zum Strafvollzug | FAQ zum Forum | |
Darf eigene Kleidung in der U-haft getragen werden?
Vieles ist von Anstalt zu Anstalt unterschiedlich. In der Regel darf der Inhaftierte während der Untersuchungshaft eigene Kleidung tragen.
Diese kann dann durch Zahlung eines bestimmten Betrages in der JVA gewaschen werden oder man kann einen Wäschewechsel durch Angehörige vollziehen. Viele Angehörige verbinden besuche mit dem Wäschewechsel. Vor Besuche gibt man saubere Wäsche ab und nehmen die Schmutzwäsche mit zum waschen.
Man kann die Wäsche auch per Paket schicken,dazu benötigt man aber eine Paketmarke. Diese muss vom Inhaftierten beantragt werden. Nach Erhalt schickt er diese dann dem Sender zu der diese dann auf das Wäschepaket anbringt.
Darf ich einen Untersuchungshäftling besuchen?
Im Rahmen der Untersuchungshaft steht den Inhaftierten auch gesetzlich ein Besuchsrecht zu.
Dafür bedarf es aber einer Besuchserlaubnis, die das zuständige Gericht/STA ausstellt. Man muss sich also an dieses mit einem Antrag auf Besuchserlaubnis wenden. Gut ist es wenn man dazu ein Aktenzeichen hat, aber oft reichen der Name und das Geburtsdatum des Untersuchungshäftlings auch aus. Also heißt es , man stellt einen Antrag auf Besuche beim zuständigen Gericht/STA. Die Erlaubnis kann dann seitens des Gerichts/STA für einen einmaligen Besuch erteilt werden, man hat aber auch die Möglichkeit eine Dauererlaubnis zu beantragen. Heißt man muss nicht jeden Besuch einzeln beantragen. Manchmal bekommt man diese Dauererlaubnis auch erst nach einer gewissen Anzahl von Besuchen. Nach Erteilung der Besuchserlaubnis muss man sich an die zuständige JVA zwecks Besuchstermin wenden. Zum Besuch selber muss man die Erlaubnis dabei haben. Wie viele Briefe darf ich einem Inhaftieren senden?
Hierbei sind dem Untersuchungshäftling und den Angehörigen keine Grenzen gesetzt.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass alle Briefe – bis auf die Briefe an den Strafverteidiger – geöffnet und gelesen werden. Kontrolliert werden die Briefe vom Haftrichter und / oder von der Staatsanwaltschaft. Darf ich auch Fotos im Brief versenden?
Das ist von Anstalt zu Anstalt unterschiedlich.
Das Einsenden von Bilder ist in vielen Anstalten erlaubt, die Anzahl der Fotos begrenzen die meisten Anstalten auf 5 bis 10 Stk. Dürfen Briefmarken einen Brief mitgeschickt werden?
Im Bundesland Hessen ist das Einsenden von Briefmarken seit Mitte 2020 verboten worden
In allen anderen Bundesländern begrenzen die meisten Justizvollzugsanstalten die Anzahl von Briefmarken. Oft sind nicht mehr als 5 bis 10 Stück in einem Brief erlaubt.
Dürfen Inhaftierte telefonieren?
Bis auf das Bundesland Bayern ist das Telefonieren von Strafgefangenen im geschlossenen Vollzug erlaubt. Die Regelungen sind von Anstalt zu Anstalt unterschiedlich.
Wann bekommt ein Inhaftierter Vollzugslockerungen?
Das ist abhänig von seiner gesamten Haftstrafe.
Vollzugslockerungen dürfen aber nur angeordnet werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Inhaftierte sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entzieht oder die Lockerungen des Vollzuges zu Straftaten mißbrauchen könnte. Die meisten Anstalten fangen mit Vollzugslockerungen 18 Monate vor dem voraussichtlichem Entlassungstermin an. Gibt es einen Ablaufplan für die gesamte Inhaftierung?
Ja, einen Vollzugsplan. Hierin wird für den einzelnen Inhaftierten Folgendes festgelegt:
- Die Unterbringung im geschlossenen oder offenen Vollzug. - Der Einsatz zur Arbeit. - Die Teilnahme an einer Berufsausbildung oder Weiterbildung. - Welche Freizeitmaßnahmen gestattet werden. - Welche Vorbereitungen vor der Entlassung notwendig sind. Der Vollzugsplan wird in einer Konferenz erstellt. Dieser wird regelmäßig überprüft und angepasst.
Die Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung und dient dem Schutz der Gesellschaft vor besonders gefährlichen Straftätern.
Sicherungsverwahrung wird in der Regel bereits bei der Verurteilung aufgrund einer besonders schweren Gewalt- und/oder Sexualstraftat durch das erkennende Gericht angeordnet und nach Verbüßung der Freiheitsstrafe im Regelvollzug sodann in der Einrichtung für den Vollzug der Sicherungsverwahrung in der JVA vollzogen. Kann in einer JVA geheiratet werden?
Ja. Inhaftierte haben auch während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt die Möglichkeit, standesamtlich zu heiraten. Zuständig ist das jeweilige Standesamt vor Ort. Sofern die notwendigen Unterlagen, die auch “draußen” von jedem heiratswilligen Paar beigebracht werden müssen, vorliegen, kommt ein Standesbeamter in die Anstalt und nimmt die Trauung vor.
Darf ich Bargeld in einem Brief an den Inhaftierten senden?
NEIN, das Versenden und der Besitz von Bargeld jeglicher Währung ist für Inhaftierte verboten.
Die Zusendung von Bargeld in Briefen oder Paketen ist nicht zulässig. Es besteht aber die Möglichkleit, auf das Konto des Inhaftierten bei der Zahlstelle der JVA eine Einzahlung zu tätigen. Ein Blick auf die jeweilige Internetseite der JVA ist da sehr empfehlenswert. Darf ich dem Inhaftierten ein Paket zu schicken?
Gefangene dürfen dreimal jährlich ein Paket mit Nahrungs- und Genussmitteln empfangen.
Ein Paket darf das Gewicht von fünf Kilogramm nicht überschreiten. Der Gefangene erhält in der Justizvollzugsanstalt eine Paketmarke, welche dem Absender des gewünschten Paketes weitergeleitet wird. Ohne gültige Paketmarke wird das Paket in der Justizvollzugsanstalt nicht angenommen und kostenpflichtig an den Absender zurückgesandt. In Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen dürfen Gefangene keine Pakete mehr bekommen. Darf ich in der Untersuchungshaft meinen Angehörigen besuchen?
Ja, aber zunächst bedarf jeder Besucher einer Besuchserlaubnis. Diese wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft auf Antrag erteilt. Es gibt dabei Einzelbesuchserlaubnisse, die zum einmaligen Besuch berechtigen und Dauerbesuchserlaubnisse, die zum mehrmaligen Besuch berechtigen (wird oftmals für nahe Angehörige und Lebensgefährten ausgestellt).
Personen, hinsichtlich derer durch den Haftrichter eine Kontaktsperre verhängt wurde (beispielsweise ebenfalls an der Tat beteiligte Personen) erhalten keine Besuchserlaubnis. Wo erhalte ich eine Besuchserlaubnis?
Die Besuchserlaubnis wird von der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft ausgestellt, also der Staatsanwaltschaft, welche das verfahren gegen den Gefangenen führt (was nicht zwingend die Staatsanwaltschaft am Ort der JVA ist). Die Besuchserlaubnis muss mit Angabe des vollständigen Namens, Anschrift, Geburtsdatum und Personalausweiskopie bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden.
Bitte beachte, dass es zwischen 4 Tagen und 2-3 Wochen dauern kann, bis eine beantragte Besuchserlaubnis von der Staatsanwaltschaft erteilt wurde. Wie viele Personen dürfen den Gefangenen Besuchen?
Grundsätzlich darf der Beschuldigte nur von einer Person besucht werden. In Ausnahmefällen können bis zu drei Personen gleichzeitig zum Besuch zugelassen werden, wobei ein Besucher volljährig sein muss.
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