Beiträge von Bikerboy

    Hallo Nowocyn,

    ich würde an deiner Stelle erstmal das Urteil abwarten, bevor du dir über solche Fragen Gedanken machst. Du wirst noch viele Möglichkeiten haben, deine zukünftige Frau zu unterstützen.

    Grundsätzlich wird es nicht erlaubt sein, ein solches Gerät von "außen" in die Haft einzubringen. Manche JVA´s haben aber interne Händler und die Verordnungen sind auch nicht einheitlich.

    Mein Tip wäre, lege dir das Geld zur Seite und warte mal ab, bis es sinnvoll eingesetzt werden kann.

    Gruß, Bikerboy

    Guten Morgen Love (04:00 Uhr ),

    ich habe das jetzt auch nochmal gelesen und würde sagen, es sind hier 2 User vermischt.

    Eine Mutter (Diana) und eine Freundin (Berlina), thematisieren hier das Besuchsproblem und daher gibt es vermutlich Missverständnisse.

    Bis zum Urteil sollte man versuchen, den Ball flach zu halten, es gibt die blödesten Situationen und je nach Strategie kann das auch mal nach hinten losgehen.

    Das es am Anfang besonders schwer ist, wissen hier ja die Leute, die schon leiderprobt sind. Je nach Delikt und StA sind auch die Einschränkungen komplett andere.

    Berlina030, hier noch ein Hoffnungsschimmer für dich. Unser Spezie wurde in SWH verurteilt und begann auch dort seine Strafhaft. Er wurde dann auf Antrag heimatnah nach Berlin verlegt. Das macht dann vieles einfacher. Hab also Geduld und warte den Prozess ab, danach kann man etwas besser in die Zukunft blicken.

    Gruß Bikerboy

    Heute war es scheinbar mal an….da die whats App Nachrichten angekommen sind also zugestellt worden sind….

    Das kann passieren, wenn das Handy von offizieller Seite ausgelesen wurde.

    Auch die Möglichkeit, das die SIM-Karte reingeschmuggelt wurde besteht, ein Handy ist in jedem Knast.

    Wird man erwischt, folgt eine Konsequenz und die kann echt hart sein.

    Gruß Bikerboy

    Hallo Jwg,

    eine kurze Vorstellung wäre noch super und ansonsten folgendes bitte beachten.

    Mobilnummer sollte es nicht sein, das deutet auf illegale Kommunikation hin. Ein Rückruf wäre dann möglicherweise ungünstig, da Handys im Knast verboten sind. Da die Inhaftierten aber nicht blöd sind, wird es auch auf lautlos gestellt.

    Wenn dein Mann was wichtiges mitteilen wollte, hätte er ja auf deinen AB quasseln können, also keine Panik, er wird sich schon nochmal melden.

    Gruß Bikerboy

    Guten Abend nochmal,

    du kannst alle möglichen Anträge stellen, das steht dir frei und du wirst ja sehen was passiert. Die Bearbeitung dauert ja auch einige Monate und du solltest eine begründete Antwort erhalten. Diese Antwort kann schon hilfreich sein und deine weitere Strategie beeinflussen.

    Hilfreich sind die genannten Gründe, weil die Strafvollstreckungskammer nicht immer mit dem gleichen Argumenten ihre Entscheidungen begründen sollte. Natürlich betrifft das nur "weiche Fakten", wenn Zeithorizonte eine Rolle spielen, dann gilt es diese abzusitzen.

    Gruß Bikerboy

    Hallo freak,

    es ist vollkommen unwichtig, wie ich die Chancen sehe. Ich versuche einfach die Dinge rational zu betrachten.

    Du bezeichnest dich gerne als Erstverbüßer, hast aber noch eine weitere Verurteilung erhalten. Damit wäre dann die zweite Strafe ja ein k.o.-Kriterium für "den Erstverbüßer". Erstverbüßer sollte man auch nicht so tief in der Waagschale sehen, denn beide Taten hängen zusammen und die erste Verurteilung hat dich nicht von weiteren Taten abgehalten. Gut finde ich, das du an dir arbeitest und es Fortschritte gibt.

    Gruß Bikerboy

    Die StA hat mir geschrieben Sie sehen mich bei der großen Strafe auf 2/3 und bei der kleinen bei der Hälfte. Erst dann würde eine Prüfung erfolgen.

    Das ist ja schon mal eine Aussage. Wenn die JVA und die Gutachter und die Richter dann nach 44 Monaten den gleichen Eindruck haben, könnte es ja klappen.

    Mach dir bitte nichts vor, mit den 2 Verurteilungen und der Gesamtstrafhöhe hast du nur verschwindent geringe Chancen auf eine Haftverkürzung.

    Es steht dir aber frei, den Antrag zu stellen. Wenn aber schon dein Anwalt hier die Hände hebt, was erwartest du dann?

    Gruß

    Bikerboy

    Kann ich also Ende April einen Halbstrafenantrag auf die große Strafe stellen?

    Du hast die Frage doch schon selber beantwortet, "jeder kann", der in Haft ist, solche Anträge stellen. Welche Erfolgsaussicht besteht ist unklar.

    Das in deiner Haftzeitübersicht Termine stehen ist korrekt, sollte also bei jedem Inhaftierten der Fall sein. Vorzeitige Entlassungen sind aber an einige Hürden gebunden und nicht als Regel zu verstehen.

    Einzig TE ist verlässlich, alles was vorher von der Uhr gestrichen wird ist eine schöne Überraschung.

    Gruß Bikerboy

    Guten Morgen ama,

    ich kann dir nur zu Herrn Strate was berichten, ist ja eher ein Promianwalt.

    Ein Bekannter hatte den in seinem Verfahren, würde alles in seinem Sinne geregelt, er hat aber auch feine Kosten verursacht (wir reden von 5stelligem Bereich)

    Unser Spezie hatte auch seinen Anwalt gewechselt, der Neue hat weder 2/3, noch Reststrafe, noch bessere Lockerungen erreichen können. Das lag aber auch an unserem Spezie, der die Spielregeln nicht mag und eben dann mit den Ergebnissen leben muss. Bedenke immer, das die JVA hier die Entscheidungen trifft und auch eine gerichtliche Überprüfung, der JVA-Entscheidung, nicht zu einem besseren Ergebnis führen wird.

    Also lieber einen vorbildlichen Haftverlauf anstreben, da stehen die Chancen besser auf Erfolg als viel Geld ins "blaue" investieren.

    Gruß Bikerboy

    Herzlich willkommen Mungo,

    mach dir mal keine so großen Gedanken zur Annahmeverweigerung, es gibt zig Gründe, warum es nicht geklappt hat.

    Einfach mal prüfen, ob Briefmarken überhaupt erlaubt sind, da geht es schon mal los.

    Schreibe einen normalen Brief und bitte deinen Bekannten sich zu melden. So wirst du die richtige Strategie erfahren.
    In U-Haft dauert das alles sehr lange aber auch hier kann man helfen. Such mal die Webseite der JVA, wo er einsitzt und informiere dich dort.

    Gruß

    Bikerboy

    Hallo nochmal,

    es geht hier um den Unterhalt für die Kinder, auf den kann man nicht verzichten (§ 1614 Abs. 1 BGB), der steht den Kindern zu.

    Wenn die Mutter ohne Einkommen die Kinder versorgt, dann ist es kein Problem.

    Wenn aber auch durch die Mutter hier Leistungen bezogen werden, dann schaut das Amt genauer hin.

    Gruß

    Bikerboy

    ama, kein Problem,

    ich wollte dich nur auf die aktuelle Rechtsprechung zur Kinderbetreung hinweisen.

    Wenn es keine Betreuungsmöglichkeit gibt, dann musst/kannst du ja nicht in Vollzeit arbeiten.

    Gibt es aber einen Hort oder eine Ganztagskita, dann wird es das Amt schon wissen wollen. Ab 4 Jahre wird erwartet, das auch der betreuende Elternteil Einkommen erzielt.

    Gruß

    Bikerboy

    Super, dann droht da kein Ärger.

    Wenn du aber nun Leistungen beantragst, laufen möglicherweise Unterhaltsschulden bei deinem Mann auf, Kajada hatte schon einen Hinweis dazu gegeben.

    Gilt für den Unterhalt (Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt).

    Dort wird man auch wissen wollen, warum du nicht berufstätig bist?

    Der Staat springt ja immer nur dann ein, wenn die Unterhaltspflichtige nicht selber die Sache wuppen kann. Durch die Betreuung der Kinder hast du aber etwas Spielraum, kommt auf den Einzelfall und das Alter der Kinder an.

    Gruß

    Bikerboy

    Hallo Love,

    ich würde das Problem hier nicht ansprechen, wenn es dies nicht gebe.

    Bevor eine Zahlung die Anstalt verlässt, gibt es einige Hürden, die sollte man kennen.

    Wenn also eine Überweisung, die man selber in Auftrag gegeben hat (Vormelder), nach 3 Wochen immer noch nicht den Empfänger erreicht, was macht man dann, wenn es aber auf dem Haftkonto abgebucht ist?

    Man geht zum Beamten, zum Abteilungs/Stationsleiter, zum Sozialarbeiter und bittet um Aufklärung.

    Das hat bisher leider keinen Erfolg gebracht.

    Auch im OV gab es solche Verzögerungen, da wurde z.B. die Wohnungsmiete, trotz Abtretung nicht rechtzeitig überwiesen.

    Eigentlich haben Zahlungen innerhalb von 3 Werktagen (auch aus der JVA) ihr Ziel zu erreichen.

    Ich werde also kommende Woche den Kontoauszug per Post bekommen, dann sehen wir weiter.

    Gruß

    Bikerboy

    Hallo und ein schönes WE,

    heute wollte ich mal meinen Ärger loswerden und auch eure Erfahrungen zum Problem Überweisungen einsammeln.

    Nun könnte ich hier länger ausholen, es bleibt aber immer bei der selben inakzeptablen Situation.

    Egal wo unser Spezie untergebracht war, wenn er Geld rausgeschickt hat, dauerte es unendlich, bis die Buchung erfolgte.

    Auf dem Haftkonto war der Betrag abgebucht, Empfänger und IBAN stimmten, aber die Kohle kreiste sinnlos irgendwo.

    Nun, der aktuelle Vorgang macht mich sehr wütend.

    Seit 3 Wochen wartet man auf einen nicht unerheblichen Betrag, der noch durch seine Arbeit, er war ja mal im OV, auf seinem Haftkonto gebucht war.

    Durch ständige Verlegung innerhalb der JVA wechselten auch die SA und jeder meinte, er würde sich darum kümmern.

    Bis heute kein Erfolgserlebnis.

    Andersrum geht alles super, Haubtsache der Bau hat seine Kohle.

    Ich überlege nun, ob man da von "außen" tätig werden kann und wenn ja, was könnte man sinnvollerweise tun?

    Will nun erstmal eine Kopie von seinem Haftkonte zu den Buchungen sehen, wie stelle ich das an?

    Gruß

    Bikerboy

    Hallo Zuckerlady,

    Post ist immer eine Sache, die sich einspielen muss.

    Es kommt auch auf die Haftform an, Chris hat es ja schon vermerkt, in U-Haft dauert es sehr lange.

    In Strafhaft geht es dann etwas schneller.

    Dein Partner wird die Briefe bekommen, es ist dann oft eine geballte Ladung und sorgt für Adrenalin, also nicht verzweifeln.

    Da dein Parner nun auch noch verlegt wurde, ist auch die Zuordnung durcheinander, muss also in der neuen JVA auch erstmal ordenlich eingecheckt werden.

    Wenn ich etwas schneller sein wollte, hab ich den Brief direkt in der JVA in den Briefkasten gesteckt.

    In Berlin war er dann am kommenden Tag bei unserem Spezie.

    Also weiter schreiben und nicht die Geduld verlieren.

    Gruß

    Bikerboy

    Hallo Stefanie,

    also erstmal Umstellung auf "oldschool", alles was du heute als normale Kommunikation betrachtest ist out in Bayern.

    Deine Briefe gehen bestimmt über die StA und dauern daher auch seine Zeit, bis dein Sohn die erste Nachricht bekommt.

    Schreibe nichts zum Tatvorwurf und frage auch nicht nach, smalltalk ist hier erstmal angesagt.

    Dein Sohn wird sich über jeden Brief freuen, eventuell also auch mal andere Familienmitglieder oder Freunde ansprechen.

    Kläre, wie du ihn unterstützen kannst, auch das braucht Zeit und ist von der jeweiligen JVA abhängig.

    Er muss sich da auch erst mal zurecht finden und runter kommen.

    Schärfe ihm von Anfang an ein, keine Schulden zu machen, das ist in der JVA immer ein sehr beliebtes Spiel, mit "Neuen" umzugehen um eine Abhängigkeit zu erreichen.

    (fängt mit ner geschnorrten Kippe an und kann übel enden)

    Sicher kannst du auch mal telefonisch nachfragen, was geht und was nicht.

    Eigentlich sollte jeder Beamte deine Lage verstehen und deine Fragen beantworten.

    Ich hatte es schon geschrieben, achte auf dich und dein Leben.

    Du kannst an der Sache erstmal nichts ändern, bleib also bei dir und versuche so normal wie möglich weiter zu leben.

    Kopf hoch, die Zeit wird vergehen und wenn das der Tiefpunkt war, ist doch schon erstes Licht am Ende des Tunnels zu erahnen.

    Gruß

    Bikerboy

    Hallo Puppe,

    auch meine Glaskugel ist gerade mächtig beschlagen.

    Ich hab aber mal einen anderen Gedanken für dich.

    Aus den Berichten meines Spezies ist mir bekannt, das es auch unter gleichverurteilten Kriminellen gewaltige Unterschiede gibt.

    Einbrecher nicht gleich Einbrecher. Manche suchen regelrecht den Kick oder kommen in "Freiheit" mit dem Leben nicht klar.

    Sie brauchen also den Knast um eine Struktur zu haben, auch wenn das für uns unverständlich ist.

    Mach dir also da mal nicht so große Sorgen, den Cousin kennt die Spielregeln und er hat aus seiner ersten Tat schon was "gelernt", diesmal ohne Waffe bei den Taten.

    Was mir an solchen Dingen immer echt auf der Seele brennt, sind die Geschädigten, den wird zu wenig Beachtung geschenkt.

    Also, er hat sich für diese Leben entschieden, das sollte man auch bedenken, bei all den Sorgen die man sich nun macht.

    Gruß

    Bikerboy

    Hallo Juliii,

    eigentlich beginnen alle Haftverläufe ähnlich. Das dein Lebenspartner nun gleich in den OV geht, ist eine gute Nachricht.

    Sicher muss man ihn dort erst kennenlernen und das dauert manchmal 6 Monate.

    In dieser Zeit wird dann auch der erste Vollzugsplan erstellt.

    Aus den OV kann sehr gut gelockert werden, das ist eine weitere gute Nachricht.

    Da er schon im OV ist, braucht er also diese "Eingewöhnung" nicht nochmal durchlaufen.

    Gemeinschaftsunterbringung ist nicht schön, er wird damit klarkommen, hat ja auch keine Wahl.

    Morgen darf ich ihn das erste mal für 2 std besuchen und ab da jedes Wochenende. Ich werde ihm morgen ein Kopfkissen, Handy, Ladekabel, Fernseher und vorallem was zu trinken und zu essen mit bringen. Leider auch sehr mau dort. (Keine Panik, die Dinge sind alle erlaubt)

    Das ging doch fix und ist nicht das übliche Vorgehen, seit froh, das es alles erlaubt wurde.

    Das mit dem Handy finde ich sehr merkwürdig, denn eigentlich darf er es nur außerhalb der JVA benutzen, wenn er Freigang hat.

    Da ich die Regeln in Boke nicht kenne, warten wir mal ab, was nach den ersten Besuch so zu berichten ist.

    Gruß

    Bikerboy