Beiträge von Bikerboy

    Hallo MiMar,


    was soll man dir da antworten.

    Wir hatten nie eine Trennscheibe, auch nicht in U-Haft, wegen des Deliktes.


    Ich habe aber in dem Besucherraum Tische gesehen, da war eine aufgebaut und es saßen auch Besucher dort.

    Im GV gab es die Scheibe wegen Corona.


    Ich spekuliere mal, das du bestimmt erst die Verhandlung abwarten musst und dann entscheidet das die JVA.


    Kann also dauern.


    Gruß


    Bikerboy

    Hallo Mama,


    ich hab mit meinem Sohn das Thema nochmal besprochen.

    Er meinte, dein Partner sollte über den Sozialdienst seine Ausgänge für die Lösung des Problemes ins Gespräch bringen.


    Nach seiner Meinung kann sich dein Partner dann "draußen" schon eine KV suchen und dann geht es alles seinen gewohnten Weg.

    Ob das so passt, da bin ich auch überfragt, aber eventuell eine weitere Option.


    Du schreibst er ist schon Rentner, dann auch an seine die Rentenversicherung wenden, die zahlen ja schließlich die KV.


    Gruß


    Bikerboy

    Mama, es wird sich alles einspielen.


    Er hat die Haft überstanden, da wird er es auch in Freiheit wuppen.

    Wenn alle Optionen zu einer längeren Unterversorgung führen sollten, dann gibt es immer noch die 112 oder eben den ärztlichen Notdienst 116117 oder eben die Notaufnahme.


    Ich finde es super, wie du alles vorbereiten willst, es kommt aber meißt anders als man es plante.


    Gruß


    Bikerboy

    Hatte er die Diagnose schon vor seiner Inhaftierung?

    Was sagt denn sein alter Hausarzt zu dem Problem?


    Auch ein mobiles Gerät wäre eine Option, die gibt es zur Miete im Netz.


    Gruß


    Bikerboy

    dass die Bank noch Schecks ausgibt

    den Scheck bekommst du vom Jobcenter und kannst ihn bei der Bank einlösen.

    Ist aber immer mit Kosten vebunden, daher ist ein Konto schon zielführender.


    Es soll auch Leute geben, die eine fremde Kontonummer angeben und sich das Geld dann dort abholen.

    Kann für den Kontoinhaber aber übel ausgehen.


    Gruß


    Bikerboy

    Hallo Unendlich,


    irgendwann steht er zur Fahndung im System.

    Wie dann entschieden wird, nachdem man ihn enkassiert hat, entscheidet immer ein Haftrichter.


    Mir stellt sich hier aber die grundsätzliche Frage, wovon lebt denn dein EX?

    Solltet ihr noch verheiratet sein, geht ja auch eine Scheidung nicht ohne seine Anwesenheit.


    Gruß


    Bikerboy

    Führungsaufsicht gibt es nach vollständiger Verbüßung einer mind. 2 jährigen Haftstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat oder einer Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe von mind. 1 Jahr bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

    Ich kenne es nur, dass auch FS verhängt werden kann , wenn jemand aus einem psychiatrischen KH oder einer Entziehungsanstalt auf Bewährung entlassen wird, wenn ein Gericht die Maßregel als Ausichtslos mit der Entlassung aus der Unterbringung nach §64 aufhebt oder wenn ein Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung für erledigt bestimmt.

    Also für jemand, der nicht in diese Beispiele fällt, wird meines Wissens nur Führungsaufsicht nach Endstrafe verhängt.

    ich konnte leider deinen Text nur ganz schlecht lesen (Kontrast), daher das Zitat.

    Danke für die Einschätzung, da bin ich gespannt was mit unserem Spezie passiert, er denkt es gibt FA auch bei Reststrafe.


    Gruß


    Bikerboy

    Hallo Marie,


    willkommen hier im Forum.


    Verlegung über Landesgrenzen sind nicht einfach zu erreichen.

    Wir hatten dazu einen Anwalt beauftragt, der sich mit Strafrecht auskennt.


    Es muss nicht nur die JVA zustimmen, auch die Justiz der abgebenden und aufnehmenden Bundesländer muss das OK geben.


    Ich vermute, das deine Freundin vorher in Niedersachsen gemeldet und auch dort verurteilt wurde.

    Dann wird es echt kompliziert, denn allein der familiäre Grund durch deren Wegzug, wird hier wenig Gewicht haben.


    Gruß


    Bikerboy

    Hallo Petra, willkommen hier im Forum.


    Du bist eine besorgte Mutter, suchst nach Antworten auf Fragen, die es ja eigentlich noch nicht gibt.

    Vermutlich gab es noch nicht mal eine Verhandlung, geschweige denn ein Urteil.


    Es ist was schief gelaufen im Leben deines Sohnes, nun wird versucht, dass mit entsprechenden Maßnahmen zu korrigieren.

    Wir hier draußen wissen nicht, was eine gute Einrichtung und der beste Weg für ihn sein wird, damit er eine bessere Zukunftsperspektive bekommt.


    Warte also ab, was die Untersuchung und die Verhandlung ergibt und steh deinem Sohn zur Seite.

    Er braucht deinen Rückhalt und nicht eine "wünsch dir was Geschichte".


    Wir hatten auch so einen "optimistischen" Anwalt, es ist viel schlimmer, dann mit dem unerwarteten Ergebnis zu leben.


    Also viel Kraft und Besonnenheit,


    Gruß


    Bikerboy

    GuMo Psalm,


    wenn das Einweisungsverfahren abgeschlossen ist, wird entschieden, in welcher Haftform er als nächstes untergebracht wird.

    Was stand denn in dem Schreiben genau dazu?

    Er soll dort einen Beamten oder Sozialarbeiter fragen, was das für Ihn bedeutet, wenn er es nicht versteht.


    Gruß


    Bikerboy

    Psalm, ich habe mir gerade nochmal den letzten VP von unserem Spezie angeschaut.

    Er hat jetzt 9 Seiten und da sind Punkte aufgeführt, wo halt keine weiteren Maßnahmen vorgesehen sind.


    Hier mal einige Punkte, die beurteilt wurden:


    -Unterbringung in der Sotha

    -Beschäftigung und Qualifizierung

    -Arbeitseinsatz

    -Freies Beschäftigungsverhältnis, Selbstbeschäftigung

    -Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen

    -Ausgleich von Tatfolgen

    -Vollzugsverhalten

    -Teilnahme an Sportangeboten und Maßnahmen zur struktirierten Gestaltung der Freizeit

    -Schuldnerberatung, Schuldenregulierung

    -Suizidprävention

    -Außenorientierung und Eingliederung

    -Lockerungen zur Erreichung des Vollzugsziels

    -Förderung und Gestaltung von Außenkontakten

    -Entlassungsprognose usw.


    Hier kannst du mal sehen, mit welchen Fragen sich da beschäftigt wird.


    Also die erste Konferenz abwarten und nicht den Kopf in den Sand stecken, der Blick wird nach vorne gerichtet und das ist auch gut so.


    Gruß


    Bikerboy

    Hallo Psalm,


    gerade, wenn die Inhaftierten keine Ansatzpunkte liefern, steht die Vollzugsplanung vor einer schweren Aufgabe.

    Was will man erreichen, welche Maßnahmen sind zielführend, was ist zu tun, damit sich die Tat nicht wiederholt, etc...


    Es mag komisch klingen, eine "Süchtiger" hat ein Problem, welches man angehen kann. Dein Mann hat eben vermutlich keine solchen Probleme.

    Aber es gibt immer einen Grund, warum er seine Tat ausgeführt hat. Das soll für die Zukunft vermieden werden und es gibt sicher einen Schuldenberg beim Finanzamt, wenn ich es richtig deute.

    So wie du es beschreibst, sollte also die Palette der Maßnahmen eher klein sein und nur zur Sicherheit die Frage, ist es seine erste VPK?


    Was meinst du mit körperlicher Untersuchung?

    Der Gesundheitszustand wird doch schon im Aufnahmeverfahren geprüft.


    Gruß


    Bikerboy

    GuMo Chris,


    danke für den Tip mit der Stilauswahl, hat super geklappt, komme als alter Zausel auch besser mit dem lesen alter Zeitungen klar 8o


    Hast die Taler sehr gut angelegt für meine Begriffe :thumbup:


    Gruß


    Bikerboy

    GuMo Chris,


    ich sitze oldschool am PC.

    Mit Kontrast meine ich z.B. die violette Textfarbe unter deinen Beiträgen, könnte etwas heller sein (außer, du hast das absichtlich etwas reduziert).

    Das gilt für fast alle Blautöne, auch in der Übersicht, hier würde ich etwas hellere wählen.

    Generell sind auch rot/blau-Kombinationen etwas problematisch, weil für unser Auge schwer "dauerhaft" zu ertragen.


    Du hast dir so viel Mühe gegeben, ist ja auch alles eine Frage der Gewöhnung.


    Gruß


    Bikerboy

    Hei Chris, huch ist ja wie im Keller :knast:


    Einige Kontraste sind noch zu verbessern, wäre mein Wunsch.


    Aber es läuft ja erstmal und man kann sich ja auch mal etwas ungewöhnen.


    Gruß


    Bikerboy

    GuMo Mona und schöne Feiertage,


    ich würde davon ausgehen, dass es einen Wiederruf gibt, oder die Bewährungen schon im Urteil eine Rolle spielten.

    der Verurteilte bekommt stattdessen Gelegenheit, in einem festgelegten Zeitrahmen zu zeigen, dass er keine weiteren Straftaten mehr begeht.

    Deine Schilderung zum Fehlverhalten deines Partners lässt leider auch erkennen, das es hier eben keine OWi mehr war.

    Das "Versehen" wurde anders bewertet und 4 Monate sind das Ergebnis.


    Bei dem Verfahren kommen eigentlich alle Vorstrafen auf den Tisch.

    Es wundert mich hier auch, dass bei 201€ gleich das große Besteck ausgepackt wurde.

    Kann es sein, dass du nicht alle Fakten des Falls kennst?


    Gruß


    Bikerboy