Normalerweise kommt keiner direkt nach der Taschengeldsperre in den OV, also ist die Frage hinfällig.
Dann ist es eben nicht normal, er wurde heute erneut in den OV verlegt.
(Gründe für seinen damaligen "Abschuss" waren haltlos, Verfahren eingestellt)
Ich dachte auch immer, dass jedem Häftling ein Minimalbetrag zur Verfügung steht außer er verweigert die zugeteilte Arbeit. Ist das nicht so?
Das dachte ich auch, nun musste ich feststellen, dass die JVA bis zu 3 Monaten das Taschengeld sperren darf.
Gruß
Bikerboy