Beiträge von OpenDoor

    Hallo,

    teilweise wurde da das wildeste abgegeben und akzeptiert. Als Highlight hatte ich in Butzbach mal einen handgeschriebene Quittung aus einem Quittungsblock gesehen wo drauf Stand: Vodafone Callya (oder wie es heißt), Telefonnummer XYZ

    Verkäufer: Alis Handyladen, kein Ort und nix.

    Das Ding wurde akzeptiert…. Hauptsache irgendwas ist in der Akte.

    Und zu den unfreundlichen Kollegen: lass dich immer verbinden. Wenn du die generelle Nummer anrufst landest du immer in der Sicherheitszentrale. War auch von jedem Anruf genervt, weil man so viel andere Arbeit hat. Wenn mir dann noch einer das Ohr abgekaut hat, war ich besonders gut gelaunt. Irgendwann hat mir ein Kollege erzählt, dass er alle Anrufe einfach auf ein Turm verbindet. Also nicht wundern, wenn du auch mal weiter verbunden wirst und niemand abnimmt 😂

    Hallo,

    bei der ersten Verhandlung bekam er eine Haftstrafe auf Bewährung. Diese Bewährung hat er verspielt bzw. er hat sich nicht bewährt ein straffreies Leben zu führen, weil er die gleiche Straftat kurze Zeit später wieder begangen hat. Also wird die Bewährung widerrufen und er muss somit beide Haftstrafen absitzen.

    Der Verteidiger braucht keine Besuchs- / Telefonerlaubnis, da dieser ein besonderes, schützenswertes Vertrauensverhältnis zu deinem Partner hat. Außerdem ist er Teil des Rechtsstaates, daher wird dieser beim Besuch auch nicht kontrolliert bzw die Besuche überwacht.

    In der Regel unterliegen U Gefangene den Beschränkungen des §119 StPO. Dadurch kann der Richter anordnen, ob der Gefangene telefonieren darf, ob und von wem er Besuch bekommen darf und wie die Überwachung geregelt ist.

    In der Regel übernimmt die Staatsanwaltschaft die Bearbeitung des ganzen. Daher beantrage am besten einen Besuchsschein (es gibt Einzel und Dauerbesuchsscheine) und danach kann dein Freund einen Besuchstermin für dich in der JVA ausmachen.

    Du kannst auch bei der STA gleich eine Telefonerlaubnis mit beantragen.

    Schicke sie einfach „rechtzeitig“ ab. Wenn wir die Postkontrolle machen und sehen, dass Geburtstagskarten oder Briefe dabei sind legen wir sie bei uns im Stationsbüro auf Termin und geben sie am Geburtstag raus. Macht nicht jede Anstalt so, aber ein Versuch ist es wert. Ansonsten einfach anrufen und fragen ob es möglich ist.

    Die Gefangenen haben (theoretisch) mehrere Möglichkeiten.

    Zum einen können sie sich auf einer Liste eintragen lassen und wenn jemand von der Aufsichtsbehörde in der Anstalt ist mit dieser Person sprechen. Kommt regelmäßig vor.

    Ansonsten gibt es den Anstaltsbeirat. Ehrlich gesagt habe ich davon noch nie jemand in einer JVA rumlaufen sehen.

    Und als drittes gibt’s noch die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter. Die kommen nur in die Anstalt, wenn Weihnachten und Ostern auf einen Tag fällt. Ansonsten gibt’s noch irgendwelche Ausschüsse auf europäischer Ebene und co. Sollte sojemand sich mal zu mir an die Pforte verirren muss ich erstmal den verstaubten Ordner aus dem untersten Regal raussuchen wo die alle aufgelistet sind.

    Telefonieren und Besuche bedürfen (in der Regel) einer gerichtlichen Erlaubnis. Meistens werden Dauerbesuchsscheine ausgestellt.

    Je nach JVA rufst du dann an und machst einen Termin aus, oder dein Freund beantragt einen Besuchsschein und schickt ihn dir zu. Das ist aber von JVA zu JVA unterschiedlich. In Jugendanstalten macht meist der Besucher den Termin aus, in Erwachsenenanstalten meist der Gefangene. Da in deinem Profil nicht steht wo er einsitzt, kann ich dir keine genaueren Infos über den Besuchsablauf der JVA geben.

    Chris

    Seit wann wird denn ein Haftraum wie eine Wohnung gewertet? §13 GG (glaube ich war’s) zum Thema Unverletzlichkeit der Wohnung findet keine Anwendung, da die Anstalt das Hausrecht über die Hafträume hat. (Urteile vom Bundesverfassungsgericht 1996 // 2 BvR 727/94, 2 BvR 884/94)

    Auch das Haftraumkontrollen immer zu zweit durchgeführt werden ist nicht richtig. Ich kann nur für Hessen sprechen: weder eines der Strafvollzugsgesetze noch die Verwaltungsvorschrift gibt soetwas her. In anderen Bundesländern wird es nicht anders sein.

    Als Bediensteter der Anstalt habe ich grundsätzlich das Recht alle Räume zu betreten. Letztlich führe ich bei jeder Betretung auch eine Sicherheitskontrolle durch (ist das Gitter noch drin, liegen offensichtlich verbotene Gegenstände rum, wie ist es um die Sauberkeit und Ordnung bestellt, ...)

    Das kein anderer Gefangener in einen fremden Haftraum geschlossen werden soll habe ich ja in meinem ersten Post schon erwähnt.

    An seiner Stelle würde ich schauen was fehlt, mich danach bei der Anstaltsleitung schriftlich beschweren und den Schaden gleichzeitig einfordern. Soetwas geht garnicht. Wir machen nicht mal in der Freizeit die Haftraumtüren auf, wenn ein anderer Gefangener aus dem Haftraum eines anderen etwas haben möchte zum kochen oder so. Obwohl wir wissen wer immer zusammen kocht und einkauft.

    Meist haben die Seelsorger ein bisschen Tabak und Schokolade. In manchen JVAs gibt es auch Gefangenenhilfsvereine die dann Einkaufsgutscheine für 15 oder 20 Euro ausstellen. Der zuständige Sozialdienst kann da mehr dazu sagen. Soll er einfach beim Aufnahmegespräch mal fragen.

    darf ich fragen was ein Zentralist ist ?

    Der Diensthabende auf der Zentrale. Dort (oder an der Außenpforte) ist meist ein Notbestand an Geld hinterlegt. Sind - je nach JVA - wenige hundert Euro. Diese sind dafür gedacht, dass Gefangene die Blitzentlassen werden eine Fahrkarte nach Hause und etwas zu essen kaufen können.


    Ich habe es ja bereits erwähnt...

    Was passiert wenn der Inhaftierte kein Konto besitzt? Es ist ja nicht unüblich, daß mit der Inhaftierung Krankenversicherung und Konto weg sind. Das ÜGeld soll zur Überbrückung dienen und muss entsprechend sofort verfügbar sein und nicht erst nach Eröffnung eines Kontos, sofern diese Person überhaupt ein Konto bekommt.

    Das interessiert mich wirklich.

    LG Kaja

    Das kommt bei uns extrem selten vor. Unser ÜM und/oder EM arbeiten vor der Entlassung schon sehr gut. Nur wenige gehen ohne irgendwas raus. In der Regel haben alle einen gültigen Ausweis und Bankkonto. Sollte jemand in eine Einrichtung (z.B. betreutes Wohnen o.Ä.) gehen wird das Geld dort hin überwiesen. Aber alles das wird vor der Entlassung geklärt.

    Sollte es doch dazu kommen, dass jemand garnichts hat, bekommt er es komplett ausgezahlt. Die Erfahrung zeigt aber, dass das Ü-Geld dann nach wenigen Tagen oder teilweise auch Stunden schon aufgebraucht ist.

    Bei uns wird ein Teil (meist so 500-1000 Euro) direkt ausgezahlt. Der Rest wird überwiesen. Wenn jemand außerhalb der Geschäftszeiten entlassen wird, wird maximal Geld für eine Fahrkarte und was zu essen mitgegeben. Mehr als 200 oder 300 Euro sind nicht verfügbar für den Zentralist. Rest wird dann ebenfalls überwiesen sobald die VGS wieder da ist.

    In der Regel kommt der Rechtsmittelverzicht innerhalb der 7 Tagefrist per Fax als Kopie an die JVA, wie Lasker schon geschrieben hat. Je nachdem was als Datum in deinem Beschluss steht, wirst du dann sofort entlassen. Häufig steht bei uns ein etwas entferntes Datum drin, damit die Freistellungstage nicht ausgezahlt werden müssen.

    Ein Tipp den ich Gefangenen immer gebe: sagt den Angehörigen, dass sie sich eine Festnetznummer zulegen sollen - spart ein Haufen Kohle in der Haftzeit.

    Kostenlose Festnetznummern gibts beispielsweise bei Sipgate (heißt Sipgate Basic). Ist eine Voice over IP Nummer, das heißt man installiert sich eine App auf dem Handy und dann klingelt das Handy wenn man angerufen wird. Geht halt aufs Datenvolumen wenn man unterwegs ist, aber meist hat man ja irgendwo WLAN.

    Ja, zuerst wird die Strafhaft vollstreckt und wenn dann immer noch die Gründe für die UHaft bestehen, kommt es zur Überhaft. Je nach Zuständigkeit wird er dann auch in eine andere JVA verlegt (wenn die derzeitige keine UHaft vollstreckt oder aufgrund des Vollstreckungsplans nicht zuständig ist).

    Die Beschränkungen nach §119 StPO sind:

    1. der Empfang von Besuchen und die Telekommunikation der Erlaubnis bedürfen,
    2. Besuche, Telekommunikation sowie der Schrift- und Paketverkehr zu überwachen sind,
    3. die Übergabe von Gegenständen bei Besuchen der Erlaubnis bedarf,
    4. der Beschuldigte von einzelnen oder allen anderen Inhaftierten getrennt wird,
    5. die gemeinsame Unterbringung und der gemeinsame Aufenthalt mit anderen Inhaftierten eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

    Nicht jede JVA vollstreckt U-Haft oder Strafhaft. Es gibt aber Anstalten die beides haben. Wo er ist, ist abhängig vom Vollstreckungsplan. Je nachdem in welchem Gerichtsbezirk ihm eine Straftat vorgeworfen wird, ist eine JVA zugeordnet die für die Untersuchungshaft verantwortlich ist.

    Wie schnell du ihn dort besuchen darfst ist abhängig vom Richter bzw Staatsanwalt. Besteht beispielsweise die Gefahr der Verdunklung durch dich wird es keine Besuchserlaubnis oder nur eine sehr eingeschränkte Erlaubnis geben.

    Deshalb ist es jetzt für dich wichtig rauszufinden welche Staatsanwaltschaft zuständig ist und dort nachzufragen. Auch dort wirst du keine Auskunft bekommen warum er inhaftiert ist. Aber du weißt wenigstens wo er ist. Außerdem kannst du dort auch eine Besuchserlaubnis beantragen.

    Wenn du die Besuchserlaubnis hast, kannst du in der JVA anrufen und einen Besuchstermin ausmachen, bzw du schaust mal auf der Homepage der JVA wie es dort mit U-Haft Besuch geregelt ist.

    Aufgrund des Datenschutzes darf dir die JVA keine Auskunft geben. Da er einem Haftrichter vorgeführt wurde ist er in Untersuchungshaft. Ansonsten hätte es ein Bewährungswiderruf gegeben.

    Du weißt ja bei welcher Polizeistation er war. Frag nach welche Staatsanwaltschaft zuständig ist und beantrage dort eine Besuchserlaubnis und/oder Telefonerlaubnis. Alternativ schreibe ihm einen Brief - aber das kann auch etwas dauern, da dieser übers Gericht bzw STA geht zur Kontrolle.

    Hallo,

    aus Sicherheitsgründen wird sowas nicht mitgeteilt. Denn die Angehörigen würden sich selbstverständlich Sorgen machen und ins Krankenhaus kommen. In der Regel gibt es ja nicht so viele Krankenhäuser zur Auswahl.

    Wenn etwas besonders schlimmes passieren soll, gibt jeder Gefangene bei der Aufnahme die Kontaktdaten des nächsten Angehörigen an. Dieser wird dann benachrichtigt.

    Hallo,

    wir haben in Basis (so heißt unser PC Programm in Deutschland) in dem Bereich „Vollstreckung“ nur die Paragraphen und den Text dazu. Also beispielsweise „schwerer Raub“, dann die Verurteilung beispielsweise 5:9:0 sind 5 Jahre und 9 Monate. Dazu die Vollstreckungszeit mit Beginn, Ende, vorläufiges Ende und Unterbrechung. Dann gibt es noch ein Textfeld was die Vollzugsgeschäftsstelle frei beschreiben kann. Hier steht meist drin, welche Verurteilungen zusammen gefasst werden, wann die Rechtskraft eingetreten ist, ... Aber nie etwas zur Tat.

    Jeder Bedienstete hat immer die Möglichkeit sich die Akte des Gefangenen anzusehen. In der Regel ist die Vollzugsgeschäftsstelle oder Registratur mit einer „Normalschließung“, so dass jeder Bedienstete jederzeit an die Akten kommt.

    In den Akten ist bei U Haft der Haftbefehl und das Aufnahmeersuchen. Dort steht drin was dem Gefangenen zur Last gelegt wird und aufgrund welcher Haftgründe er in UHaft genommen wird. Außerdem wer zuständig ist, ob es besondere Hinweise, Trennungen oder Vorsichtsmaßnahmen gibt, Beschränkungen wie Telefonüberwachung, ...

    Bei Strafgefangenen ist in der Akte immer das Urteil. Da steht natürlich klipp und klar drin warum derjenige im Staatshotel residiert.

    In manchen Anstalten kann man auch auf den digitalen Vollzugsplan zugreifen. Somit spart man sich den Weg in die Vollzugsgeschäftsstelle.

    Die wenigsten AVDler lesen Urteile. Man hört immer nur die Geschichten oder bei spektakulären Sachen bekommt man es aus den Medien mit. Ich selbst lese eigentlich nie Urteile. Das letzte was ich gelesen habe war in meiner Ausbildung von einem LLer, aber auch nur weil es mir von einem Kollegen „empfohlen“ wurde.