Im Bereich des massregelvollzugs / Forensik gibt es 2 Varianten . Einmal Paragraph 63 das bedeutet jemand hat eine Straftat begangen war aber vermindert schuldfähig oder schuldunfähig oder Paragraph 64 das bedeutet jemand hat eine Abhängigkeit Drogen /Alkohol und hat Straftaten begangen und wird zu einer Therapie verurteilt .
Paragraph 63 ist zeitlich unbefristet wird aber jährlich überprüft. Paragraph 64 ist auf 24 Monate ausgelegt .Bei Paragraph 64 erfolgt meistens ein vorwegvollzug sodass man danach entlassen werden kann .
Kontakt ist eher leichter als im Knast und wird auch gefördert . Du musst allerdings meist vorab ein Gespräch mit den behandelnden Ärzten / Therapeuten führen damit geprüft werden kann ob der Kontakt förderlich für die Therapie ist .
Sollte man sich weigern an der Therapie teilzunehmen oder mitzuarbeiten wirkt sich das natürlich negativ aus . Genauso wenn man keine Krankheitseinsicht zeigt .sollte man an einer psychiatrischen Krankheit leiden und sich weigern Medikamente zu nehmen ist das auch nicht förderlich .
Forensik ist eine Klinik für psychisch kranke Straftäter ( jetzt hart formuliert) . Es ist kein Krankenhaus aber kein Gefängnis . Meistens sind Forensiken an psychiatrische Kliniken angeschlossen .