Nils Högel- ExPfleger in 85 Fällen wegen Mordes verurteilt

Die Ermittlungen waren mühsam, der Prozess zog sich über sieben Monate. Am Ende heißt das Urteil 85-facher Mord. Das Landgericht Oldenburg hat Niels Högel zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Schuld sei „unfassbar“.

Im Prozess um die beispiellose Mordserie des früheren Krankenpflegers Niels Högel ist der 42-Jährige wegen 85 weiterer Morde an Klinikpatienten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Oldenburg stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. Zudem wurde Högel mit einem lebenslangen Berufsverbot belegt. In 15 Fällen sprach das Gericht somit den Angeklagten frei. Högel selbst hatte 43 Taten gestanden.

Der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann sagte in seiner Urteilsbegründung, bei den Taten Högels handele es sich „um etwas, was jegliche Grenzen sprengt und jeglichen Rahmen überschreitet“. Högels Schuld sei „unfassbar“. „Herr Högel, Ihre Taten sind unbegreiflich – es ist so viel, dass der menschliche Verstand kapituliert vor der schieren Anzahl der Taten“, sagte Bührmann.

„Ich kam mir vor wie ein Buchhalter des Todes“, sagte der Richter weiter. „Tatsache ist: Manchmal reicht die schlimmste Fantasie nicht aus, um die Wahrheit zu beschreiben.“

Högel tötete seine Opfer von 2000 bis 2005 an den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst. Dabei soll er seinen Opfern unterschiedliche Medikamente gespritzt haben, um sich bei einer anschließenden Reanimierung als Retter zu präsentieren. Viele Patienten überlebten das nicht. Högel wurde bereits 2015 unter anderem wegen zweifachen Patientenmordes zu lebenslanger Haft verurteilt und sitzt im Gefängnis in Oldenburg.

Der 42-Jährige hatte sich am Mittwoch in seinem letzten Wort bei den Angehörigen seiner Opfer entschuldigt. Er sprach von Reue und Scham. Es sei ihm während des Prozesses klar geworden, wie viel unendliches Leid er mit seinen „schrecklichen Taten“ verursacht habe.

Angeklagt waren ursprünglich 100 Fälle, die bei systematischen Nachforschungen entdeckt worden waren. Die Verteidigung hatte in 55 Fällen auf Mord plädiert. In 14 Fällen sah sie den Tatbestand eines versuchten Mordes erfüllt. In 31 Fällen lautete die Forderung dagegen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft ging hingegen von 97 Morden aus. Nur in drei Fällen fehle es an hinreichenden Beweisen.

Bei einer besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Davon unabhängig ist die Sicherungsverwahrung – sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben.


Quelle: Welt